Allg. Zeitung Mainz: Gleich beerdigen - zum Nackt-Scanner
Geschrieben am 23-10-2008 |
Mainz (ots) - Die Diskussion um den Nackt-Scanner, eine völlig neue Dimension der Personenkontrolle, wird von wichtigen Akteuren mit der Feinfühligkeit eines Bulldozers geführt. Die Bundespolizei will erst mal prüfen, ob das Gerät ihren "Anforderungen" entspricht. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen meint, die Intimsphäre bleibe schon deshalb gewahrt, weil der Kontrolleur am Bildschirm das Gesicht der durchleuchteten Person nicht erkenne. Und das Europaparlament ist, so scheint es, in erster Linie deshalb beleidigt, weil es von der EU-Kommission nicht rechtzeitig gefragt wurde. In Wahrheit geht es um die Würde des Menschen, die vom Artikel Eins des deutschen Grundgesetzes für unantastbar erklärt wird. Die Sicherheitsbehörden verweisen zurecht darauf, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus immer schwieriger wird. Aber es muss bei der ehernen Regel bleiben: Auch der beste Zweck darf nicht jedes Mittel heiligen; deshalb wird es eine Waffengleichheit zwischen Gut und Böse - leider - auch nie geben können. Eine Abwägung ist nötig: Welche Gefahren drohen, und wie massiv darf der Eingriff in Grundrechte sein, um sie abzuwehren? Vor allem: Gibt es möglicherweise ein milderes Mittel, um Unheil abzuwenden? Bei diesem Aspekt machen es sich Politiker und Sicherheitsbehörden aber allzu oft viel zu leicht. Deshalb musste in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht mehrmals regulierend eingreifen. Sollte der Nackt-Scanner irgendwann auf dem Tisch des Karlsruher Gerichts landen, hat er keine Chance, denn er verstößt eklatant gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es wäre also klug, ihn gleich zu beerdigen.
Originaltext: Allgemeine Zeitung Mainz Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65597 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2
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