ots.Audio: Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise sicher: Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds
Geschrieben am 28-10-2008 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des Einlagensicherungsfonds und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Anmoderation: Trotz der Finanzkrise müssen die Sparer hierzulande nicht um ihr Geld fürchten. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, bestätigte, dass alle Bankeinlagen der Privatkunden sicher sind. "Sie waren immer sicher und sind auch heute sicher", erklärt Stephan Rabe, der Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds und der VÖB-Entschädigungseinrichtung, im Interview. Katrin Müller hat mit Stephan Rabe gesprochen.
1. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der Finanzmarktkrise sicher? O-Ton-Antwort 1 (15 Sek.): "In Krisenzeiten ist Kundenvertrauen besonders wichtig, und von daher können wir bestätigen, dass alle Bankeinlagen von Kunden sicher sind. Sie waren immer sicher und sind auch heute sicher, und bis heute ist auch kein einziger Bankkunde in Deutschland bei einer Bank mit auch nur einem Cent ausgefallen."
2. Was genau deckt denn die gesetzliche Einlagensicherung der Bundesregierung ab, und bis zu welcher Höhe sind Einlagen gesichert? O-Ton-Antwort 2 (12 Sek.): "Die Einlagen sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent einer Einlage gesichert, und es geht dabei um Einlagen von Privatpersonen, von Personengesellschaften und von Kleinkapitalgesellschaften."
3. Nun hat die Bundesregierung ja auch eine Garantieerklärung für alle Spareinlagen abgegeben - was bedeutet das denn? O-Ton-Antwort 3 (16 Sek.): "Die Garantieerklärung bedeutet konkret, dass über den gesetzlichen Schutz hinausgehend - also über die 20.000 Euro hinausgehend - alle Spar- und Girokontoguthaben von privaten Einlegern, sprich von Privatkunden, in unbegrenzter Höhe abgesichert werden."
4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche Funktion hat er? O-Ton-Antwort 4 (21 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Einlagen, die über den gesetzlichen Schutz hinaus gehen. Wenn ein Kunde bei einer Bank also beispielsweise eine Einlage in Höhe von 30.000 Euro hat, dann würde der Betrag, der nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt ist, über die freiwillige Einlagensicherung, also den Fonds, abgedeckt. Über diesen Fonds sind auch Einlagen von Kommunen abgesichert."
5. Inzwischen wird ja auch in Europa über eine Einlagensicherung nachgedacht - was heißt das für Deutschland? O-Ton-Antwort 5 (34 Sek.): "Also, konkret bedeutet das, dass die europäische Richtlinie, die ja dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, geändert werden soll. Das soll sehr schnell geschehen, und im Wesentlichen geht es darum, dass der Schwellenbetrag, sprich die Mindestsicherung von heute 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden soll, in einem weiteren Schnitt dann bis Ende 2009 auf 100.000 Euro. Dann soll die Auszahlungsfrist auf drei Tage verkürzt werden und der bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent gestrichen werden. Das ist aber alles noch in der Diskussion, und von daher muss man abwarten, was tatsächlich in der Richtlinie drin steht."
6. Und wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen jetzt noch weitere Fragen haben - an wen können sie sich da wenden? O-Ton-Antwort 6 (15 Sek.): "Der Kunde wendet sich zunächst mal an seine Bank, die alle Informationen vorhält. Wenn das nicht ausreicht, kann der Kunde sich gern an den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands wenden. Dort findet er unter anderem im Internet unter www.voeb.de alle weiteren Informationen."
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/42234 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_42234.rss2
Pressekontakt: RA Dr. Stephan Rabe Direktor Presse/Kommunikation
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Lennéstraße 11 10785 Berlin
Telefon: (0 30) 81 92 -1 60 Telefax: (0 30) 81 92 -1 69 Mobil: 01 70 2 47 67 02 E-Mail: presse@voeb.de
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