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86 Prozent ohne Organspendeausweis: TK bietet Hotline an und räumt die häufigsten Vorurteile aus

Geschrieben am 28-10-2008

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

86 Prozent der Menschen in Deutschland haben keinen
Organspendeausweis. Hat jemand seine Entscheidung für oder gegen eine
Organspende zu Lebzeiten nicht geäußert, müssen die Angehörigen
entscheiden, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Dies ist für alle
Beteiligten, die Angehörigen und die behandelnden Ärzte eine
schwierige Situation, denn viele Familien haben über das Thema nie
gesprochen. In einer Forsa-Umfrage zur Organspende im Auftrag der
Techniker Krankenkasse (TK) gab jeder Dritte der Befragten an, dass
er sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat und sich nicht
ausreichend informiert fühlt. Um dies zu ändern, bietet die TK vom
29. bis 31. Oktober 2008 jeweils in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr
eine Hotline zum Thema Organspende an. Unter der Nummer 01802 - 85 00
16 stehen die Experten des TK-Ärztezentrums Rede und Antwort (ab
sechs Cent je Anruf, abhängig vom Anbieter).

"Die Daten zeigen: Je besser die Menschen informiert sind, desto
positiver stehen sie der Organspende gegenüber", erklärt Prof. Dr.
Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK die Telefonaktion.
"Viele Menschen haben Bedenken, weil sie nicht wissen, wie eine
Organspende abläuft. Zudem glauben einige, dass sie aus
gesundheitlichen oder Altersgründen nicht für eine Organspende
infrage kommen. Hier möchten wir aufklären, informieren und so für
mehr Transparenz sorgen."

12.000 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste
für ein Spenderorgan. An jedem Tag sterben drei von ihnen, weil sie
das lebensrettende Organ nicht rechtzeitig erhalten. Wie die
Forsa-Umfrage zeigt, gehen die Antworten der Befragten, warum sie
keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information,
Missverständnisse und Vorurteile zurück. Die TK erklärt deshalb die
sieben häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der Organspende:

1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende." Für
die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in
jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan
warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.

2. "Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne ich eine
Organspende ab." Die katholische und evangelische Kirche sowie der
Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der
Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die
jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als
Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das
Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die
Übertragung der Augenhornhaut möglich.

3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu
werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden." Voraussetzung für
Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des
Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand
von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.

4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender,
registrieren zu lassen." Der Organspendeausweis ist ein einfaches
Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen
Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen
wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen
Internetseiten wie zum Beispiel www.tk-online.de steht der Ausweis
zum kostenlosen Download.

5."Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein."
Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an
Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder
Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist,
prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich
ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht
nötig.

6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich
Organspender." Auf dem Organspendeausweis kann man seinen
persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll,
dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer
Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe
begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die
Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen,
die in dem Ausweis benannt wird.

7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr
wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen
wurden." Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der
gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach
der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung
überführt.

Hinweis für die Redaktionen:

Weitere Themen rund um das Thema Organspende enthält die
Novemberausgabe des TK-Medienservice, der anlässlich des
Organspendedialogs am 30.10.2008 erscheint. Der Medienservice steht
ab sofort unter www.presse.tk-online.de zum kostenlosen Download.

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Michaela Hombrecher
Tel. 040 - 6909 - 2223, Fax 040 - 6909 - 1353
E-Mail: michaela.hombrecher@tk-online.de


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