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15,5 % Einheitsbeitrag: geringerer Arbeitslosenbeitrag gleicht GKV-Kosten nicht aus / 378 Mil. Euro zusätzlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Geschrieben am 29-10-2008

Köln (ots) - Der heute von der Bundesregierung festgelegte
Einheitsbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,5
Prozent kostet die deutschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen
mindestens 4,08 Milliarden Euro. Der zwischen Januar 2009 und Juni
2010 vorübergehend um 0,5 Prozentpunkte sinkende Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung gleicht die Mehrbelastung nicht aus. Unter
dem Strich bleibt eine zusätzliche Belastung von 378 Mil. Euro im
Jahr 2009 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Das hat der
Freiburger Ökonom Professor Bernd Raffelhüschen im Auftrag der
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) errechnet.

Viele Unternehmen müssen 2009 deutliche Mehrbelastungen in Kauf
nehmen. So zahlen beim Metzinger Textil-Unternehmen Gaenslen &
Voelter 280 Mitarbeiter und Firma für den höheren Beitrag in der
Krankenversicherung zusammen 238.000 Euro mehr. Die Ersparnis durch
den niedrigeren Beitrag für die Arbeitslosenversicherung beträgt
dagegen nur 36.000 Euro. 160 Arbeitnehmer und der Arbeitgeber beim
sächsischen Handwerksunternehmen Unser Bäcker GmbH müssen zusammen
54.000 Euro zusätzlich aufbringen. Die Kostenersparnis durch den
niedrigeren ALV-Beitrag beträgt lediglich 10.000 Euro. Beide
Unternehmen sind besonders betroffen, weil die Mitarbeiter in
preiswerten Kassen - wie den sächsischen IKK und AOK oder
Betriebskrankenkassen - versichert sind.

"Der hohe Einheitsbeitrag ist mitten im Abschwung ein Schlag für
Bürger und Wirtschaft.", sagt INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer.

Originaltext: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39474
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39474.rss2

Pressekontakt:
Ronald Voigt
voigt@insm.de
Tel: (0221) 4981-418


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