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Ökotest scheitert vor Bundesgerichtshof - Wie reagiert ein kritisches Verbrauchermagazin, wenn es selbst kritisiert wird?

Geschrieben am 30-10-2008

Hamburg (ots) - Das Frankfurter Verbrauchermagazin Ökotest ist
gewohnt, deftige Kritik auszuteilen. Wie aber reagiert das Magazin,
wenn es selbst kritisiert wird? Die Hamburger Zeitschrift Securvital
machte die Erfahrung, dass Ökotest in einem solchen Fall extrem
dünnhäutig ist und gleich zum schweren juristischen Geschütz von
Verbotsanträgen greift. Gegendarstellung, Unterlassungsklage,
einstweilige Verfügung - Ökotest zog alle Register und ging bis vor
den Bundesgerichtshof, um kritische Passagen eines
Securvital-Artikels über Ökotest aus dem Verkehr zu ziehen. "Ein
massiver Versuch, unliebsame Kritik zu unterdrücken", urteilt Norbert
Schnorbach, Redaktionsleiter der Securvital ("Das Magazin für
Alternativen im Versicherungs- und Gesundheitswesen").

Jetzt ist Ökotest vor dem Bundesgerichtshof (BGH) endgültig
gescheitert. Nachdem schon das Gegendarstellungsbegehren von Ökotest
beim Hamburger Landgericht erfolglos blieb und das Frankfurter
Oberlandesgericht einen Verbotsantrag von Ökotest zurückwies,
erteilte nun auch der BGH dem Verbrauchermagazin eine Abfuhr (Az.
VI-ZR-50/08). Ökotest hat nun die gesamten Kosten des aufwändigen
langjährigen Rechtstreits zu tragen.

Hintergrund ist ein Medikamententest, den auch schon der Deutsche
Presserat wegen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht
öffentlich gerügt hat. Ökotest hatte 2006 in einem Sonderheft für
Kleinkinder mehrere Neurodermitis-Cremes (u.a. Elidel von Novartis)
mit "gut" und "sehr gut" empfohlen, obwohl sie unter Krebsverdacht
stehen und teilweise für Kleinkinder gar nicht zugelassen sind.
Anschließend weigerte sich Ökotest-Geschäftsführer Jürgen Stellpflug
trotz Fehlereingeständnis, eine Korrektur zu veröffentlichen.

Die Securvital kritisierte diesen bedenklichen Test ebenfalls
(4-2006: "Nebenwirkungen: Wie Ökotest und Novartis mit der
Öffentlichkeit umgehen") und schrieb: "Noch fragwürdiger ist, was
sich auf der Ökotest-Website abspielt: Dort sind immer noch
Selbstrechtfertigungen zu finden, obwohl Ökotest-Geschäftsführer
Jürgen Stellpflug mittlerweile Fehler zugegeben hat. Dort wird das
Heft ungeachtet des Verstoßes gegen die journalistische
Sorgfaltspflicht immer noch verkauft. Und dort findet man direkt
neben dem betreffenden Neurodermitis-Bericht ausgerechnet einen
bezahlten Anzeigenlink für eine Internetseite von Novartis mit
heiklem Inhalt: Der Pharma-Hersteller, so erfährt man, sucht über
diese Internetseite kranke Kinder für klinische Studien zur Anwendung
der (unter Krebsverdacht stehenden) Creme Elidel. Zufall? Absicht?"

Dass dies für Ökotest peinlich ist, ist nachvollziehbar. Aber ein
Anlass für ein Veröffentlichungsverbot? Die Richter, die den
Verbotsantrag ablehnten, belehrten den Ökotest-Chef Stellpflug in der
mündlichen Verhandlung über die Bedeutung der Pressefreiheit: Ein
Magazin, das Kritik austeilt, müsse auch Kritik akzeptieren können.
"Darüber muss sich der Leser sein eigenes Bild machen", schrieben die
Richter ins Urteil.

Originaltext: Securvita GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14217
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14217.rss2

Pressekontakt:
Redaktion Securvital, Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
Tel.: 040-38608024, Fax: 040-38608090,
Mail: norbert.schnorbach@securvita.de
Internet: www.securvita.de


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