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Privates Surfen am Arbeitsplatz muss der Chef erlauben / In Maßen wird es trotzdem häufig toleriert

Geschrieben am 03-11-2008

Berlin/Göttingen (ots) - In Zeiten, in denen immer mehr Meldungen
zur Mitarbeiterüberwachung bekannt werden, macht sich so mancher
Arbeitnehmer Gedanken über die Wahrung seiner Privatsphäre. Welche
Überprüfung und Einflussnahme muss sich der Angestellte
beispielsweise bei der Internetnutzung durch den Arbeitgeber gefallen
lassen und an welche Vorgaben muss er sich halten? "Eine private
Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen in
geringem Umfang gestattet. Hält sich der Arbeitnehmer an diese
Vorgaben, muss er keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten",
erläutert Björn Brodersen vom Onlinemagazin www.teltarif.de.

Viele Unternehmen regeln zwar ein Verbot der privaten Interne-
oder Telefonnutzung über den Arbeitsvertrag oder eine
Betriebsordnung, im betrieblichen Alltag wird dies meist aber nicht
gelebt. Häufig wird hier die private Nutzung in geringem Maße schon
seit Jahren geduldet. Dadurch entsteht eine sogenannte betriebliche
Übung. "Gibt es für die private Nutzung von Telefon- und
Internetdiensten eine Erlaubnis oder aber wird diese geduldet, so ist
eine Verwendung im normalen Maße zulässig. Bedingung ist, dass es zu
keiner Beeinträchtigung der regulären Arbeit kommt", erklärt
Brodersen. Die Nutzung der firmeninternen Kommunikationsmittel sollte
generell nur dann privat erfolgen, wenn es unerlässlich ist. Für eine
bessere Einschätzung der Handhabung im jeweiligen Betrieb, kann ein
Gespräch mit den Kollegen ganz nützlich sein. Dies ist insbesondere
für neue Mitarbeiter hilfreich. Um die getroffenen Vereinbarungen zu
kontrollieren, ist es dem Arbeitgeber gestattet, einen genaueren
Blick auf die Tätigkeiten des Angestellten zu werfen. Alles, was
seinen Tätigkeitsbereich betrifft, darf überwacht werden, private
Angelegenheiten hingegen nicht.

Durch die Entwicklung hin zu mobilen Endgeräten, auf denen E-Mails
empfangen werden können, verschwimmen die Grenzen zwischen privat und
geschäftlich hingegen immer mehr. "Wird der Angestellte mit einem
E-Mail-fähigen Handy ausgestattet, heißt das nicht, dass er außerhalb
seiner Arbeitszeit jederzeit erreichbar sein muss. Er ist durchaus
berechtigt, nach Feierabend das Gerät abzuschalten", sagt Brodersen.

Welche Rechte der Arbeitnehmer weiterhin hat, lesen Sie in einem
ausführlichen Interview mit Maik Wünsche, einem Fachanwalt für
Arbeitsrecht, unter www.teltarif.de/internet-am-arbeitsplatz

teltarif.de Onlineverlag GmbH:
------------------------------
teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen
Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, September
2008).

Originaltext: teltarif.de Onlineverlag GmbH
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Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7594.rss2

Pressekontakt:
teltarif.de,
Bettina Seute
Tel: 0551 / 517 57-0
Fax: 0551 / 517 57-11
E-Mail: presse@teltarif.de
WWW: http://www.teltarif.de/presse/


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