Leitfaden für rechtssicheres E-Mail-Marketing: mit seriöser Adressgewinnung auf der sicheren Seite
Geschrieben am 04-11-2008 |
Wieda (ots) - Datenschutz geht vor Adresshandel: Nach diesem Prinzip wurde kürzlich die gesetzliche Grundlage angepasst. Doch fehlt Unternehmen, die heute E-Mail-Marketing betreiben und Adressen kaufen, oft der Überblick über die aktuelle Rechtslage. Folgende Faktoren schaffen Rechtssicherheit und saubere Adressdatengewinnung.
Die alten Adressbestände vieler Adressbroker werden mit der aktuellen Gesetzesänderung nach einer Übergangsfrist von einem Jahr wertlos. "Trotzdem arbeiten noch immer nicht alle E-Mail-Marketingunternehmen nach den neuesten Standards", bemängelt Stefan Appenrodt, geschäftsführender Gesellschafter der McCrazy GmbH, einem der leistungsfähigsten E-Mail-Marketingunternehmen Deutschlands. Wer folgende Punkte beachtet, handelt rechtskonform und ethisch korrekt:
1. Double-Opt-In: Pflicht
Eine seriöse Adressgewinnung sieht vor, dass ein Verbraucher seine Angaben selbst noch einmal bestätigt, bevor seine Adressdaten genutzt werden. Die E-Mail zur Bestätigung sollte werbefrei sein.
2. Einwilligungsklausel: eindeutig
Seriös kann E-Mail-Marketing nur sein, wenn dem Verbraucher zweifelsfrei klar ist, dass er der Nutzung seiner Daten für Marketing zustimmt. Ganz neu: Die Einwilligung muss konkret formuliert sein - und alle möglichen Verwender des Datensatzes nennen! So sieht ein Teilnehmer vorab, welche Unternehmen seine Daten nutzen werden. Diese Regel bedeutet im Umkehrschluss, dass Daten nicht mehr "auf Halde" für unbestimmte Werbeaktionen gewonnen werden können.
3. Gewinnspielteilnahme: ohne Marketing-Einwilligung
Unseriöse Gewinnspielveranstalter verstecken den Hinweis auf die Weitergabe der Adressdaten in den allgemeinen Teilnahmebedingungen, denen immer zugestimmt werden muss. Dies ist laut Telemediengesetz (§ 12, Absatz 3) verboten. Seriöse Gewinnspiele gewinnen die Daten unabhängig von der Teilnahme und bieten unabhängige Felder zum Ankreuzen an.
4. Gewinnerbekanntgabe: regelmäßig
Obskure Gewinnspiele erkennt man an sehr langen Laufzeiten oder daran, dass sie immer wieder neu aufgelegt werden. Seriöse Veranstalter veröffentlichen regelmäßig ihre glücklichen Gewinner. Ein Beispiel hierfür findet man auf www.siegerstrasse.de.
5. Datenschutzgesetz: alle drei Punkte erfüllt?
Wer personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss nicht nur einen Datenschutzbeauftragten benennen. Adressunternehmen müssen zudem ihr Datenverarbeitungsverfahren anmelden sowie ein Verfahrensverzeichnis veröffentlichen.
Über die McCrazy GmbH
McCrazy ist eines der leistungsfähigsten E-Mail-Marketingunternehmen Deutschlands. McCrazy verfügt über vier Millionen aktuelle Datensätze und pflegt aktive Mitgliedschaften in allen wichtigen Fachverbänden. Das mittelständische Unternehmen mit Sitz im Harz wurde vor zehn Jahren von den Brüdern Stefan und Thomas Appenrodt gegründet; dritter Gesellschafter ist Olaf Strecker. Hauptgeschäftsfelder sind die schnelle Generierung von Zehntausenden E-Mail-Adressen in wenigen Tagen, Gewinnspielmarketing, Co-Registrierungen sowie Adressvermietung.
Originaltext: McCrazy GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8945 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8945.rss2
Pressekontakt: McCrazy GmbH Stefan Appenrodt Otto-Haberlandt-Straße 59 37447 Wieda Telefon: +49(0)5586-8007811 sa@mccrazy.de http://www.mccrazy.de
PR-Agentur: Anja Floetenmeyer Telefon: +49(0)511-92399925 floetenmeyer@prdienst.de http://www.prdienst.de/
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