VDZ drängt Politik, von weiteren Verschlechterungen des gesetzlichen Rahmens für Zeitschriften Abstand zu nehmen
Geschrieben am 04-11-2008 |
Berlin (ots) -
Pläne für Produktwerbung, Telefonmarketing und Datenschutz gefährden die wirtschaftlichen Grundlagen der Presse / Gesetzliche Bestimmungen zum Rundfunkstaatsvertrag müssen praxiswirksam sein / Quellenschutz für die Presse essenziell
Angesichts der Herausforderungen, die die konjunkturelle Eintrübung auch für die deutschen Zeitschriftenverleger mit sich bringen, appelliert der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger an die Politik in Berlin und Brüssel, ihren Beitrag für positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu leisten. "Der Erhalt einer wettbewerbsfähigen und vielfältigen Qualitätspresse darf nicht weiter durch eine massive Restriktionspolitik gefährdet werden", erklärt VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner. So droht die EU nach wie vor mit einem Zwang zu plakativen Klimawarnhinweisen in der Pkw-Werbung, die eine der wichtigsten Quellen zur Finanzierung der Zeitschriften massiv beschädigen würde. Fürstner: "Mit großer Sorge verfolgen wir auch die Überlegungen der Berliner und Brüsseler Gesundheitspolitiker zu Werbebeschränkungen bei alkoholischen Getränken. Eine weitere Gefahr droht in Gestalt von Restriktionen im Bereich der Lebensmittelwerbung, die als vermeintlicher Stein der Weisen im Kampf gegen Übergewichtigkeit erachtet werden, praktisch aber nichts anderes sind als ein populistisches Placebo."
Konkretisierungsbedarf sieht der VDZ beim Rundfunkstaatsvertrag. Dessen praktische Wirksamkeit zur Eindämmung einer gebührenfinanzierten Online-Presse ist nicht bereits mit dem begrüßenswerten Festhalten an gesetzlichen Schranken erwiesen. Vielmehr hängt es von der Auslegung und Durchsetzung dieser Schranken in den kommenden Monaten ab, ob eine Online-Presse bei ARD und ZDF verhindert werden kann, Fürstner: "Angesichts der online noch größeren Refinanzierungsprobleme der privaten Presse müssen wir darauf dringen, dass die Politik sich nicht mit der bloßen Verabschiedung eines Gesetzes aus der Verantwortung stiehlt."
Auch bei den geplanten Änderungen zum Telefonmarketing fordert der VDZ ein Umdenken. Der Kommunikationsweg Telefon ist für Abonnentenwerbung unverzichtbar. Fürstner: "Wenn, wie in Deutschland werbliche Telefonanrufe nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig sein sollen, muss man die Einwilligung in praktikabler Weise erlangen können. Das ist schon bislang kaum möglich und soll nun nach dem Willen von Verbraucherpolitikern noch weiter erschwert, weithin sogar völlig unmöglich gemacht werden." So sind beispielsweise Textformerfordernisse, die nicht einmal für den Kauf von teuren Waren oder den Abschluss von Mietverträgen gelten, nach Ansicht des VDZ völlig unverhältnismäßig, dies gilt auch für Bestätigungserfordernisse für telefonisch geschlossene Verträge. Auch ein Widerrufsrecht für ein Zeitschriftenabonnement, das nach dem Bezug und der Lektüre, also dem Verbrauch der Waren, ausgeübt werden kann, ist nicht zu rechtfertigen.
Mit großer Sorge beobachten die Zeitschriftenverleger die Entwicklung zum Datenschutz. Der vorliegende Referentenentwurf geht nach Ansicht des VDZ weit über das Ziel hinaus. Anstatt den Missbrauch von Daten oder gar kriminelle Machenschaften zu bekämpfen, trifft er die legal agierenden Unternehmen und Verlage. Mit der Abschaffung des sog. Listenprivilegs schafft der Entwurf eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Abonnentenwerbung und damit zum Erhalt von Zeitschriften faktisch ab. Zeitschriftenverlage bieten mit Zeitschriftenabos Produkte zu speziellen Themen an, die häufig auch nur gegenüber vorinteressierten Bürgern sinnvoll beworben werden können. Fürstner: "Es ist nach unserer Auffassung völlig legitim und muss zulässig bleiben, dass eine Elternzeitschrift die Kunden eines Babyausrüsters anschreiben kann, wenn diese nicht widersprechen. Dabei geht es nicht um ein fakultatives Zusatzgeschäft, sondern eine zentrale Bedingung der Existenz vieler Zeitschriften, gerade auch im B-to-B-Bereich." Das Gleiche gelte für eine Gartenzeitschrift, die die postalische Adresse von Kunden eines Online-Gartenartikelversenders verwendet. Diese adressierte werbliche Kundenansprache ist nach Ansicht des VDZ kein illegaler Datenhandel, sondern Basis für eine auf Binnenkonjunktur angewiesene Marktwirtschaft. Der allmähliche Wegfall eines Teiles der Abonnenten muss durch einen ebenso andauernden Zuwachs neuer Abonnenten ausgeglichen werden können. Dabei spielt das volladressierte Anschreiben an potenzielle Neuleser eine essenzielle Rolle, die für Zeitschriften die Schwelle zwischen roten und schwarzen Zahlen, ja vielfach auch die Schwelle hin zur Einstellung der Publikation bedeuten kann. Fürstner: "Wir appellieren dringend an die Politiker der großen Koalition, diesen Entwurf noch einmal gründlich zu überdenken. Die Verlage jedenfalls sind bereit, ihren Beitrag zu mehr Datensicherheit zu leisten."
Unverändert brisant bleibt auch die Aushöhlung des Quellenschutzes durch die Vorratsdatenspeicherung. Wenn Strafverfolgungsbehörden und BKA indirekt auf die elektronischen Kontakte zu allen Journalisten zugreifen können, droht der unabdingbare Strom an Insiderinformationen zu versiegen. Der VDZ appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, den journalistischen Quellenschutz zumindest beim Zugriff auf die Verbindungsdaten spürbar zu stärken. Fürstner: "Gerade in Krisenzeiten ist die Gesellschaft auf eine robuste Pressefreiheit angewiesen. Ein wirksamer Informantenschutz ist dafür essenziell."
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Pressekontakt: Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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