Patientenverfügung - schon heute verbindlich / So sorgen Sie im Notfall vor
Geschrieben am 05-11-2008 |
München (ots) - Während die politische Diskussion um die bindende Wirkung von Patientenverfügungen erneut im vollen Gange ist, zögern viele Deutsche, sich überhaupt eine Verfügung zu erstellen. "Bereits heute sind Patientenverfügungen rechtlich bindend. Mit einer solchen Verfügung wird geregelt, wie man als Patient behandelt werden möchte, wenn man seinen eigenen Willen nicht mehr ausdrücken kann", sagt der Augsburger Rechtsanwalt Dino Zirngibl, der zum Thema einen Ratgeber im Verlag C.H.Beck herausgegeben hat.
Soeben wurde in Berlin ein neuer Gesetzentwurf vorgestellt: Nur, wenn keine Überlebenschance besteht, soll eine Patientenverfügung ohne Beratung verbindlich sein. Wer aber darüber hinaus durchsetzen will, dass auch bei einer heilbaren Krankheit lebenserhaltende Rettungsversuche unterbleiben, müsse sich von einem Arzt beraten und die Aufklärung vom Notar beurkunden lassen, so die Gesetzesinitiative. "Dieser neue Vorstoß will ein Höchstmaß an Wissen und Sicherheit für alle Beteiligten, bringt aber vor allem mehr Bürokratie und stellt den Patientenwillen hintenan", so der Augsburger Rechtsanwalt. "Ich empfehle schon heute jedem das Erstellen einer Patientenverfügung. Das Schriftstück sichert nicht nur eine medizinische Behandlung, die den eigenen Vorstellungen von menschenwürdigem Leben nahekommt. Auch die nächsten Verwandten und die Ärzte, die hier moralisch schwierige Entscheidungen zu treffen haben, werden entlastet."
"Bei vielen Menschen herrscht heute eine geradezu panische Angst vor der "Maschinenmedizin", weiß Zirngibl. "Medienberichte von Wachkoma-Patienten steigern dieses Unwohlsein." Deshalb war es dem Autor wichtig, dass in seinem neuen Buch auch ein Mediziner zu Wort kommt. "Nur wer weiß, wie Ärzte und Krankenhäuser in solchen Grenzsituationen entscheiden, kann eine rechtlich sichere Patientenverfügung verfassen." Weil in Patientenverfügungen nicht alle medizinischen Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden können, sollte man in seiner Verfügung auch die moralischen und religiösen Überzeugungen festhalten. So können Angehörige und Ärzte im Zweifel die richtige Behandlungsstrategie wählen. "Denn", so Beck-Autor Zirngibl, " das Wichtigste ist doch, dass der Patientenwille an erster Stelle steht!".
Die wichtigsten Fragen, die beim Abfassen einer Patientenverfügung beantwortet werden sollten:
Checkliste "Meine persönliche Einstellung"
1. Was ist mir im Leben wichtig? 2. Wovor habe ich Angst, wenn ich ans Sterben denke? 3. Habe ich Angst vor Schmerzen? 4. Möchte ich beim Sterben meiner Familie ein Vorbild sein? 5. Welche Vorstellung habe ich vom Tod? 6. Sind meine Erwartungen an den Tod religiös motiviert? 7. Weicht meine persönliche Überzeugung von der meiner Kirche ab? 8. Könnte es sein, dass ich im Ernstfall nicht doch eine ganz andere Meinung vertrete? 9. Bin ich krank und mache ich mir deshalb Gedanken über eine Patientenverfügung? 10. Lebe ich gerne oder empfinde ich das Leben krankheitsbedingt als Last? 11. Habe ich Vorbehalte gegenüber dem medizinisch Möglichen? 12. Möchte ich, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mein Leben zu erhalten? 13. Wie wichtig ist mir Schmerzfreiheit? 14. Gibt es Behandlungsmethoden, die ich grundsätzlich ablehne? 15. Habe ich Vorbehalte, anderen zur Last zu fallen? 16. Habe ich generelle Vorbehalte gegenüber einer Patientenverfügung? 17. Was passiert, wenn ich meine Patientenverfügung nicht mehr widerrufen kann?
Dino Zirngibl, Die Patientenverfügung, 128 Seiten, Verlag C.H.Beck, 2008 ISBN: 978-3-406-57804-5
Originaltext: Verlag C.H.Beck Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2
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RA Mathias Bruchmann Tel. (089) 381 89-266 Fax (089) 381 89-480 E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de Internet: www.presse.beck.de
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