Ärzte-Regressversicherung / "Überschreitungen der Arzneimittelrichtgrößen jetzt versicherbar"
Geschrieben am 05-11-2008 |
Frankfurt am Main (ots) -
- Vierteljährliche Überprüfung des Arzneimittelverbrauchs durch Spezialisten schafft Transparenz - Versicherung übernimmt fachanwaltliche Begleitung und Regressforderungen aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Ärzte können Überschreitungen ihrer Arzneimittelrichtgrößen jetzt versichern. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige anonymisierte Analyse der Verordnungsdaten, bei der Praxisbesonderheiten identifiziert und Überschreitungen der Richtgrößen rechtzeitig erkannt werden. Kommt es zu Regressforderungen, sind diese bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert, und der Arzt wird durch das Verfahren fachanwaltlich begleitet. Möglich macht dies eine neuartige Versicherung, die der Industrieversicherungsmakler Marsh entwickelt hat und gemeinsam mit dem Dienstleister AAC Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH (AAC) anbietet.
Für die Verordnung von Arzneimitteln haben die gesetzlichen Krankenkassen Grenzen gesetzt, die sogenannten Richtgrößen. Werden sie überschritten, kann der Arzt in Regress genommen werden - das heißt, er muss die Überschreitung aus der eigenen Tasche bezahlen. Dabei geht es in der Regel um mehrere zehntausend Euro. In einem solchen Fall kann dem Arzt nur der Nachweis helfen, dass Praxisbesonderheiten diesen Anstieg verursacht haben - beispielsweise besonders viele Diabetiker unter den Patienten.
Marsh hat nun zusammen mit AAC eine Police entwickelt, die Ärzte gegen solche Regressforderungen versichert. Voraussetzung für den Abschluss der Ärzte-Regressversicherung ist eine vierteljährliche Analyse der anonymisierten Behandlungs- und Verordnungsdaten. So wird der Arzt rechtzeitig auf Auffälligkeiten in seinem Verschreibungsverhalten aufmerk-sam gemacht und kann eine unbeabsichtigte Überschreitung der Richtgrößen gezielt vermeiden. Wo die Vorgaben jedoch aus medizinischen Gründen überschritten werden, baut AAC gemeinsam mit dem Arzt eine Dokumentation der Praxisbesonderheiten auf. Wird der Regress ausgesprochen, greift die Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und deckt die Kosten für die fachanwaltliche Begleitung durch das ganze Verfahren.
Die jährlichen Kosten der Ärzte-Regressversicherung betragen 945 Euro, wobei 595 Euro für die Versicherung und 350 Euro für die vierteljährliche Datenanalyse verwendet werden. "Mit der Ärzte-Regressversicherung haben wir ein innovatives Produkt geschaffen, das einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor beim Praxisbetrieb beseitigt", so Oliver Dobner, Geschäftsführer der Marsh GmbH.
"Wir sind sicher, dass diese von uns exklusiv angebotene Lösung innerhalb kurzer Zeit zu einem Standard der Branche wird", meint Detlef Szablewski, Inhaber der AAC GmbH, dessen Unternehmen derzeit etwa 4.500 Praxen bei ihrer elektronischen Abrechnung betreut und berät.
Weitere Informationen unter www.marsh.de und www.mmc.com .
Originaltext: Marsh GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16703 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16703.rss2
Pressekontakt: Katja Kamphans, Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation Telefon: (0 69) 66 76-624, katja.kamphans@marsh.com
Pamela Rüdiger, Pressereferentin Telefon: (0 69) 66 76-620, pamela.ruediger@marsh.com
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