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Ärzte-Regressversicherung / "Überschreitungen der Arzneimittelrichtgrößen jetzt versicherbar"

Geschrieben am 05-11-2008

Frankfurt am Main (ots) -

- Vierteljährliche Überprüfung des Arzneimittelverbrauchs durch
Spezialisten schafft Transparenz
- Versicherung übernimmt fachanwaltliche Begleitung und
Regressforderungen aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Ärzte können Überschreitungen ihrer Arzneimittelrichtgrößen jetzt
versichern. Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige anonymisierte
Analyse der Verordnungsdaten, bei der Praxisbesonderheiten
identifiziert und Überschreitungen der Richtgrößen rechtzeitig
erkannt werden. Kommt es zu Regressforderungen, sind diese bis zu
einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert, und der Arzt wird durch das
Verfahren fachanwaltlich begleitet. Möglich macht dies eine neuartige
Versicherung, die der Industrieversicherungsmakler Marsh entwickelt
hat und gemeinsam mit dem Dienstleister AAC
Arzt-Abrechnungs-Controlling GmbH (AAC) anbietet.

Für die Verordnung von Arzneimitteln haben die gesetzlichen
Krankenkassen Grenzen gesetzt, die sogenannten Richtgrößen. Werden
sie überschritten, kann der Arzt in Regress genommen werden - das
heißt, er muss die Überschreitung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Dabei geht es in der Regel um mehrere zehntausend Euro. In einem
solchen Fall kann dem Arzt nur der Nachweis helfen, dass
Praxisbesonderheiten diesen Anstieg verursacht haben - beispielsweise
besonders viele Diabetiker unter den Patienten.

Marsh hat nun zusammen mit AAC eine Police entwickelt, die Ärzte
gegen solche Regressforderungen versichert. Voraussetzung für den
Abschluss der Ärzte-Regressversicherung ist eine vierteljährliche
Analyse der anonymisierten Behandlungs- und Verordnungsdaten. So wird
der Arzt rechtzeitig auf Auffälligkeiten in seinem
Verschreibungsverhalten aufmerk-sam gemacht und kann eine
unbeabsichtigte Überschreitung der Richtgrößen gezielt vermeiden. Wo
die Vorgaben jedoch aus medizinischen Gründen überschritten werden,
baut AAC gemeinsam mit dem Arzt eine Dokumentation der
Praxisbesonderheiten auf. Wird der Regress ausgesprochen, greift die
Versicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und
deckt die Kosten für die fachanwaltliche Begleitung durch das ganze
Verfahren.

Die jährlichen Kosten der Ärzte-Regressversicherung betragen 945
Euro, wobei 595 Euro für die Versicherung und 350 Euro für die
vierteljährliche Datenanalyse verwendet werden. "Mit der
Ärzte-Regressversicherung haben wir ein innovatives Produkt
geschaffen, das einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor beim
Praxisbetrieb beseitigt", so Oliver Dobner, Geschäftsführer der Marsh
GmbH.

"Wir sind sicher, dass diese von uns exklusiv angebotene Lösung
innerhalb kurzer Zeit zu einem Standard der Branche wird", meint
Detlef Szablewski, Inhaber der AAC GmbH, dessen Unternehmen derzeit
etwa 4.500 Praxen bei ihrer elektronischen Abrechnung betreut und
berät.

Weitere Informationen unter www.marsh.de und www.mmc.com .

Originaltext: Marsh GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16703
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16703.rss2

Pressekontakt:
Katja Kamphans, Leiterin Marketing & Unternehmenskommunikation
Telefon: (0 69) 66 76-624, katja.kamphans@marsh.com

Pamela Rüdiger, Pressereferentin
Telefon: (0 69) 66 76-620, pamela.ruediger@marsh.com


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