Bayer AG gibt den eventuellen Kauf von Schering-Aktien auf dem offenen Markt bzw. über privat verhandelte Transaktionen zu über dem Angebotspreis liegenden Preisen bekannt
Geschrieben am 13-06-2006 |
Leverkusen, Deutschland (ots/PRNewswire) -
- Dritte BV GmbH, ein Tochterunternehmen der Bayer AG, wird eventuell weiterhin Schering-Aktien auf dem offenen Markt bzw. über privat verhandelte Transaktionen kaufen - Sollten Schering-Aktien bei derartigen Transaktionen zu Preisen über 86,00 EUR verkauft werden, so wird Dritte BV GmbH, so wie es das deutsche Gesetz verlangt, den höchsten Kaufpreis für alle im Schering- Kaufangebot zum Kauf angebotenen Schering-Aktien, gemäss der Bedingungen des Angebots, u.a. unter Beachtung der Mindestannahmeschwelle, zahlen.
Die Bayer Aktiengesellschaft ("Bayer AG") gab heute bekannt, dass Dritte BV GmbH (der "Bieter") am Montag, den 12. Juni 2006 auf dem offenen Markt bzw. bei privat ausgehandelten Transaktionen weitere 530.417 nominalwertlose Inhaberaktien (die "Aktien") der Schering Aktiengesellschaft ("Schering") zum Preis von 86,00 EUR pro Aktie gekauft hat. Am 12. Juni 2006, um 15:00 Uhr Frankfurter Ortszeit bzw. 09:00 Uhr New Yorker Ortszeit hielt der Bieter 45.321.928 Anteile (23,36 % des Stammkapitals und der Stimmrechte an Schering).
Die Bayer AG, der Bieter bzw. Personen die in ihrem Namen handeln, können Aktien (jedoch nicht American Depositary Shares ("ADSs") von Schering) auf dem offenen Markt, bzw. über privat ausgehandelte Transaktionen ausserhalb der Vereinigten Staaten erwerben. Sollten derartige Käufe zu Preisen über dem im Übernahmeangebot gebotenen Preis von 86,00 EUR pro Aktie zustande kommen, so sieht die deutsche Gesetzgebung vor, dass der Bieter automatisch verpflichtet ist, den höchsten erreichten Preis für alle Aktien, die er im Rahmen des Übernahmeangebots erwirbt, einschliesslich aller durch ADSs vertretenen Aktien, zu zahlen. Unabhängig davon, ob der angebotenen Preis aufgrund eines solchen Kaufs erhöht wird oder nicht, läuft das Angebot am 14. Juni 2006 um 24:00 Uhr Frankfurter Ortszeit bzw. 18:00 Uhr New Yorker Ortszeit ab. Es kann keine Zusage gegeben werden, dass ein derartiger Kauf zustand kommt noch kann, falls ein solcher Kauf stattfindet, angegeben werden, zu welchem Preis er erfolgen wird.
Sollte der Bieter, Bayer AG oder irgendeine andere, in ihrem Namen handelnde Person Aktien ausserhalb des Übernahmeangebots auf dem offenen Markt oder über eine privat verhandelte Transaktion erwerben (ob zum, über oder unter dem Preis von 86,00 EUR pro Aktie), wir die Bayer AG die Zahl der erworbenen Aktien, den höchsten bezahlten Preis pro Aktie und, soweit zutreffend, den erhöhten Angebotspreis in den Vereinigten Staaten ungefähr zur selben Zeit bekannt geben wie dies nach deutschem Recht in Deutschland passiert. Darüber hinaus werden Informationen zu derartigen Käufen nach deutschem Recht jeden Morgen in der Börsen-Zeitung und auf der Website der Bayer AG unter http://www.bayer.com veröffentlicht. Dieselben Informationen werden auch täglich vor Börsenbeginn in New York über Pressemitteilungen in den Vereinigten Staaten veröffentlicht und ein Zusatz zur Tabelle TO wird bei der Securities and Exchange Commission eingereicht.
Eine Kopie der von der Bayer AG in der Börsen-Zeitung am 13. Juni 2006 veröffentlichten Mitteilung ist als Anhang I beigefügt.
Das Übernahmeangebot unterliegt bestimmten Bedingungen, u.a. dem Erreichen der Mindestannahmeschwelle am Ende der Annahmefrist. Nach deutschem Recht läuft die Annahmefrist des Angebots am 14. Juni 2006 um 24:00 Uhr Frankfurter Ortszeit bzw. 18:00 Uhr New Yorker Ortszeit ab. Nach deutschem Recht kann die Annahmefrist des Angebots von der Bayer AG bzw. dem Bieter nicht verlängert werden.
Weitergehende Informationen und die offiziellen Angebotsunterlage stehen im Internet unter http://www.bayer.com zur Verfügung.
Leverkusen, den 13. Juni 2006 ha (2006-0305-E) ANHANG I Dritte BV GmbH Kaiser-Wilhelm-Allee 1, D-51373 Leverkusen, Bundesrepublik Deutschland Bekanntmachung nach Paragraph 23 (1) Absatz 1 Nr. 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bezüglich des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionare der Schering Aktiengesellschaft - ISIN DE0007172009 / WKN 717200 - - ISIN US8065852043 / CUSIP 806585204 -
Am 13. April 2006 hat Dritte BV GmbH die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Dritte BV GmbH an die Aktionäre der Schering Aktiengesellschaft, Müllerstrasse 178, 13353 Berlin, Bundesrepublik Deutschland, zum Kauf aller nennwertlosen Inhaberaktien, einschliesslich aller durch American Depositary Shares (ADSs) vertretenen nennwertlosen Inhaberaktien, veröffentlicht. Nach einer Änderung des Angebots, endet die Annahmefrist jetzt am 14. Juni 2006 um 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, bzw. am 14. Juni 2006 um 18:00 Ortszeit New York, USA.
Am 12. Juni 2006, um 15:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, bzw. am 12. Juni 2006 um 09:00 Ortszeit New York, USA ("Stichtag"), hielt Dritte BV GmbH 45.321.928 Anteile an der Schering Aktiengesellschaft (23,36 % des Stammkapitals und der Stimmrechte). Am Stichtag war das Übernahmeangebot für 71.360.044 Anteile an der Schering Aktiengesellschaft angenommen. Dies entspricht 36,78 % des Stammkapitals und der Stimmrechte an der Schering Aktiengesellschaft.
Die Gesamtzahl der Aktien der Schering Aktiengesellschaft, für die das Übernahmeangebot am Stichtag akzeptiert wurde, und die von Dritte BV GmbH und von in ihrem Auftrag handelnden Personen nach Absatz 2 (5) des WpÜG und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Aktien beläuft sich auf:
Zahl der Aktien Anteil am Stammkapital Anteil am Stimmrecht 116.681.972 60,15 % 60,15 %
Dritte BV GmbH und Personen, die gemäss Paragraph 2 (5) des WpUG in ihrem Auftrag handeln sowie ihre Tochtergesellschaften halten zum Stichtag weder direkt noch indirekt weitere Aktien der Schering Aktiengesellschaft. Weitere Stimmrechte wurden ihnen auch nicht zugestanden.
Käufe ausserhalb des Angebots gemäss Paragraph 23 (2) des WpÜG
Vor dem Stichtag, zum 12. Juni 2006, hat Dritte BV GmbH direkt und ausserhalb des Angebots 530.417 Aktien der Schering Aktiengesellschaft (0,27% des Stammkapitals und der Stimmrechte) zum Preis von 86,00 in bar erstanden.
Leverkusen, den 13. Juni 2006 Dritte BV GmbH Die Geschäftsführung
Wichtige Informationen
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder American Depositary Shares der Schering AG dar. Das Angebot wurde von Dritte BV GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Bayer AG, unterbreitet und bezieht sich auf alle nennwertlosen Inhaberaktien der Schering AG (einschliesslich aller durch American Depository Shares vertretenen nennwertlosen Inhaberaktien). Die Bedingungen des Angebots, einschliesslich eventueller Fristverlängerungen des Angebots im Falle eines Konkurrenzangebotes durch Dritte, wurden nach Genehmigung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) am 12. April 2006 in den Angebotsunterlagen veröffentlicht. Dritte BV GmbH hat ebenfalls ein so genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das Übernahmeangebot bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) eingereicht. Investoren und den Inhabern von Aktien und American Depositary Shares der Schering AG wird dringend empfohlen, das Tender Offer Statement sowie alle sonstigen Dokumente bezüglich des von der Dritte BV GmbH bei der SEC eingereichten Übernahmeangebots zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Investoren und die Inhaber von Aktien und Depositary Shares der Schering Aktiengesellschaft können diese Dokumente kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) oder auf der Website http://www.bayer.de einsehen.
Dies ist kein Angebot, Wertpapiere der Bayer AG in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Derartige Wertpapiere der Bayer AG sind nicht unter dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 (in seiner gültigen Fassung) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, da sie nicht registriert sind und auch keine Ausnahmegenehmigung von der Registrierungspflicht erteilt wurde. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur auf der Grundlage eines Prospekts angeboten werden, der genaue Informationen zur Emittentin und deren Management sowie zu deren Jahresabschlüssen enthält.
Der Bayer AG wurde eine Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der Rule 14e-5 des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934, in seiner gültigen Fassung, erteilt, nach der sie (bzw. die Dritte BV GmbH oder andere Tochterunternehmen oder Finanzdienstleister in ihrem Auftrag) unter gewissen Bedingungen, nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots und für die Dauer des Angebotsverfahrens ausserhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG hinzu erwerben darf. Dem gemäss kann die Bayer AG, die Dritte BV GmbH oder einer ihrer Vertreter oder Makler (als Vermittler agierend) soweit nach anwendbarem Wertpapierrecht zulässig und im Rahmen normaler deutscher Marktpraxis von Zeit zu Zeit während der Dauer des Angebotsverfahrens ausserhalb der Vereinigten Staaten und ausserhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG erwerben oder Kaufvereinbarungen über Aktien der Schering AG treffen. Diese Käufe würden entweder über die Börse zu den dann geltenden Preisen oder durch individuell ausgehandelte Kaufverträge erfolgen. Informationen über diese Käufe würden gemäss dem anwendbaren Wertpapierrecht bekannt gegeben.
Die Verbreitung dieser Ankündigung und des in dieser Ankündigung beschriebenen Wertpapier-Verkaufsangebots ist in bestimmten Rechtgebieten eventuell nur eingeschränkt gestattet. Der Leser dieser Ankündigung sollte sich über derartige Beschränkungen informieren und diese berücksichtigen. Diese Ankündigung darf weder direkt noch indirekt, in welcher Form auch immer, nach Italien, Kanada oder Japan mitgenommen, übertragen, bzw. dort verbreitet werden.
Diese Mitteilung richtet sich ausschliesslich an Personen, die 1. sich ausserhalb Italien, Grossbritanniens, Kanadas und Japans befinden bzw. 2. berufliche Erfahrung in Investitionsangelegenheiten haben und 3. Personen sind, die unter Artikel 49 (2)(a) bis (d) ("Unternehmen mit hohem Nettowert, nicht eingetragene Vereine, usw.") des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2001 fallen (dieser Personenkreis wird zusammenfassend als "relevante Personen" bezeichnet). Nicht relevante Personen sollten sich nicht auf diese Mitteilung verlassen bzw. sie nicht zur Grundlage ihrer Handlung nehmen. Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten auf die sich diese Mitteilung bezieht stehen nur relevanten Personen offen und werden nur mit relevanten Personen durchgeführt.
Diese Ankündigung stellt kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Prospekt nach dem deutschen Wertpapierprospektgesetz in seiner gültigen Fassung, bzw. nach der Verordnung 809/2004 der europäischen Kommission vom 29. April 2004 in ihrer gültigen Fassung noch nach irgendeinem anderen einschlägigen deutschen Gesetz, das das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regelt. Investitionsentscheidungen bzw. eine Beratung zur Investitionsentscheidung sollten ausschliesslich aufgrund des Prospektes erfolgen, der auch einen Abschnitt zu den Risiken enthält.
Website: http://www.bayer.com
Originaltext: Bayer AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12693 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12693.rss2 ISIN: DE0005752000
Pressekontakt: Christian Hartel von der Bayer AG, Tel.: +49-214-30-47686, E-Mail: christian.hartel.ch@bayer-ag.de
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