Lausitzer Rundschau: Debatte über Sicherheitsgesetze Glück und Gefahr
Geschrieben am 11-11-2008 |
Cottbus (ots) - Terroristische Gefahren sind scheinbar ganz weit weg. Die Deutschen nehmen davon allenfalls über die Medien Notiz. Dabei hat es hierzulande nicht an Beinah-Katastrophen gemangelt: Vor gut einem Jahr wurde der Sauerland-Gruppe das Handwerk gelegt. Vor zwei Jahren scheiterte ein Angriff mit Kofferbomben auf zwei Regionalzüge. Politiker aller Couleur verweisen in diesem Zusammenhang gern auf die gute Ermittlungsarbeit von Polizei und Geheimdienstbehörden. Dass Deutschland bislang auch Glück hatte - die Kofferbomben hatten einen Konstruktionsfehler -, gerät dabei leicht in Vergessenheit. Zweifellos dürfen Sicherheitsgesetze nicht jene Bürgerrechte aushebeln, die sie zu schützen vorgeben. Eine falsch verstandene Liberalität kann jedoch nicht minder schädlich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen bis ins Detail bestimmt, in welchem Umfang die Gefahrenabwehr hinter der Privatsphäre zurückstehen muss. Dabei setzten die Richter der Überwachung enge Grenzen. Deshalb spricht nichts dagegen, dass Deutschland jetzt das Bundeskriminalamt stärkt und so eine länderübergreifende Behörde bekommt, die den Terroristen eine Nasenlänge voraus sein kann. Weil die Gefahr weniger abstrakt ist, muss auch die Einsicht wachsen, dass die Polizei zur Terrorbekämpfung allein nicht reicht, egal ob der Terror zu Land, zu Wasser oder aus der Luft zuschlägt. Die SPD sollte sich deshalb beim Streit um den Bundeswehreinsatz im Innern auf die ursprüngliche Vereinbarung im Koalitionsausschuss besinnen. Ihr Sinneswandel in dieser Frage wird der Bandbreite möglicher terroristischer Gefahren nicht gerecht.
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