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Die Eigenheimrente / Geld vom Staat für die eigenen vier Wände

Geschrieben am 13-11-2008

Karlsruhe (ots) - Die eigenen vier Wände sind aus gutem Grund für
viele Menschen die bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge. Der
Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der Eigenheimrente. Das
zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft
getreten. "Auf die neue staatliche Unterstützung sollten
Immobilienerwerber auf keinen Fall verzichten", so Dr. Jochen Petin,
Vorstandsmitglied der Deutschen Bausparkasse Badenia.

Eigenheimrente - wofür?

Die Eigenheimrente gibt es für die unmittelbare Finanzierung einer
ausschließlich selbst genutzten Immobilie. Vorausgesetzt diese ist
Hauptwohnsitz und liegt im Inland. Auch der Kauf von Anteilen an
Wohnungsgenossenschaften oder der Erwerb eines Wohnrechts im
Seniorenheim werden gefördert.

Was wird gefördert?

Maximale Förderung bei einem Riester-Vertrag erhält derjenige, der
4 Prozent seines Brutto-Jahreseinkommens aus dem Vorjahr - höchstens
2.100 Euro (inkl. Zulagenanspruch) - in einen Bausparvertrag einzahlt
oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens aufwendet. Wer bereits
einen Riester-Vertrag hat, kann bis zu 100 Prozent des vorhandenen
Kapitals zum Wohnungsbau bzw. -kauf entnehmen und muss dies - anders
als bisher - nicht zurückzahlen. 2008 und 2009 müssen hierfür
mindestens 10.000 Euro angespart sein, ab 2010 entfällt diese
Beschränkung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung entspricht den Regelungen der Riester-Rente. Sie
setzt sich aus einer Grundzulage, gegebenenfalls einer Kinderzulage
und einem möglichen Sonderausgabenabzug zusammen. Die jährliche
Grundzulage beträgt 154 Euro für den Erwachsenen. Für jedes Kind legt
der Staat 185 Euro obendrauf; für Kinder, die ab 2008 geboren sind,
sogar 300 Euro.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ab 2008 geboren) kommt so bei voller
Ausschöpfung der Förderung in 20 Jahren auf 42.000 Euro Kapital (ohne
Zinsen) - davon 18.160 Euro staatlicher Zuschuss. Für junge Leute
unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einmalig einen
Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Tipp der Badenia-Experten: Zulagen und Eigenanteile in Form der
Spar- oder Tilgungsbeiträge sollten bei der Steuererklärung immer
zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Stellt das
Finanzamt eine Steuerersparnis fest, gibt es dann nämlich noch vom
Fiskus Geld zurück.

Wer erhält die Förderung?

Fast jeder hat Anspruch auf die Eigenheimrente, vorausgesetzt er
ist gesetzlich rentenversichert oder Beamter. Nicht gefördert werden
Selbstständige und Mitglieder besonderer Versorgungseinrichtungen wie
z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte. Es gelten keine Einkommensgrenzen.

Wohnförderkonto - was ist das?

Wie für alle Riester-Verträge gilt auch für die Eigenheimrente:
Die Beiträge sind zunächst steuerfrei, erst im Alter wird die
Leistung besteuert. Als Grundlage für die Besteuerung wird bei der
Eigenheimrente ein sogenanntes Wohnförderkonto eingerichtet. Auf
diesem Konto werden alle Zulagen sowie die geförderten Spar- und
Tilgungsbeiträge erfasst und mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Der
Gesamtbetrag wird mit Renteneintritt besteuert. Dabei hat man dann
ein Wahlrecht. Wird die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlt, gibt
es 30 Prozent Abschlag. Alternativ kann man den vollen Betrag über
maximal 25 Jahre verteilt versteuern. Die Besteuerung erfolgt jeweils
zum individuellen Steuersatz, der im Ruhestand in der Regel deutlich
niedriger ist als in der Erwerbsphase.

Früher schuldenfrei mit der Eigenheimrente

Die Eigenheimrente wird für viele, die bei der Altersvorsorge auf
die eigenen vier Wände setzen, ein wichtiger Anreiz sein. Auch die
Verbraucherzentralen sind der Meinung, dass man auf die attraktive
staatliche Förderung durch die Eigenheimrente nicht verzichten
sollte. So können die Zulagen auch als Sondertilgungen eingesetzt
werden, man ist mehrere Jahre früher schuldenfrei und hat sogar dann
noch die Möglichkeit, zusätzlich fürs Alter anzusparen.

Die Deutsche Bausparkasse Badenia bietet ab sofort Bauspar- und
Finanzierungsprodukte für die Eigenheimrente an. So ist es möglich,
noch für 2008 die volle Förderung zu erhalten. Informationen unter
www.badenia.de .

Originaltext: Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31292
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31292.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Petra Fleisch
Badeniaplatz 1
76189 Karlsruhe
Tel.: 0721 995 1211
E-Mail: petra.fleisch@badenia.de


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