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Jobwechsel in der Wirtschaftskrise: Zwischenzeugnis am besten ohne Not einfordern / Vorgesetztenwechsel immer nutzen - Neuer Ratgeber gibt Tipps

Geschrieben am 17-11-2008

München (ots) - Nach den Finanzmärkten fährt jetzt die
Autoindustrie in die Krise: Deutschland in der Rezession. Weil
tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen, stellen sich viele
Arbeitnehmer auf einen Jobwechsel ein. Damit die Suche nach dem neuen
Job gelingt, ist jedoch neben einer fundierten Bewerbung oft ein
Arbeitszeugnis nötig. Wer bereits seit vielen Jahren angestellt ist
und nur ein altes Arbeitszeugnis besitzt, sollte ein Zwischenzeugnis
verlangen.

Arbeitnehmer sollten jedoch nicht ohne Weiteres, ohne trifftigen
Grund um ein Zwischenzeugnis bitten. Die meisten Arbeitgeber würden
sofort vermuten, dass man das Unternehmen verlassen will. Schnell
sind Zweifel an der Zuverlässigkeit geschürt und Karrierewege in der
alten Firma verbaut. Claudia Wanzke, Autorin des Buches "Das
Arbeitszeugnis", das soeben im C.H.Beck Verlag erschienen ist,
empfiehlt: "Nutzen Sie jede sich bietende Möglichkeit, um ein
Zwischenzeugnis zu erbitten. Nur bei sofort einleuchtenden Gründen,
wie zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel, wird Ihr Arbeitgeber
Sie nicht im Verdacht haben, dass Sie dem Unternehmen untreu werden
wollen." Die Mühle lohnt. Denn: Bei einer Bewerbung ist ein
Zwischenzeugnis grundsätzlich von Vorteil. Nur so kann ein neuer
Arbeitgeber die aktuellen Fähigkeiten und Leistungen eines Bewerbers
wirklich nachlesen.

Auch wenn es bislang keine gesetzliche Verpflichtung gibt:
Mittlerweile ist anerkannt, dass Sie auch während eines bestehenden
Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen dürfen. Sie müssen jedoch
ein berechtigtes Interesse vorweisen können. In der Praxis haben
sichzahlreiche Fälle herausgebildet, die den Wunsch nach einem
Zwischenzeugnis rechtfertigen können:

- Ihr Arbeitgeber hat Sie über eine bevorstehende Kündigung
informiert. Sie brauchen ein Zeugnis, um sich neu bewerben zu
können.
- Ihr direkter Vorgesetzter verlässt das Unternehmen oder wechselt
innerhalb der Firma.
- Sie selbst wechseln den Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens
oder werden befördert.
- Sie unterbrechen Ihr Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund,
zum Beispiel aufgrund einer Kur, Elternzeit oder der Übernahme
eines politischen Mandats.
- Es gibt Umstruktierungen in der Firma, die sich auf Ihren
Arbeitsplatz auswirken können, oder dem Unternehmen droht
Insolvenz.

"Ein Zwischenzeugnis, das man ohne Not und ohne konkrete
Wechselgedanken bei Zeiten eingefordert hat, " sagt Zeugnisexpertin
Claudia Wanzke, "ist auf jeden Fall besser, als unter Zeitdruck für
eine Bewerbung oder ein Vorstellungsgespräch beim Vorgesetzten
vorstellig zu werden." Außerdem sprechen weitere Gründe für ein
rechtzeitiges Bemühen: "Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass
Zwischenzeugnisse in der Regel sehr viel besser ausfallen als
Endzeugnisse. Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter mit einem
besonders wohlwollenden Zeugnis zu weiteren guten Leistungen
anspornen oder dafür Sorge tragen, dass sie im Unternehmen bleiben."
erklärt die Autorin. Und auch wenn der Arbeitgeber nicht an die
Formulierungen im Zwischenzeugnis gebunden ist, eine starke
Bindungswirkung wird man häufig annehmen können - besonders, wenn das
Zwischenzeugnis nicht älter als ein oder zwei Jahre ist.

Claudia Wanzke,
Das Arbeitszeugnis, Reihe "Beck kompakt",
Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, EUR 6,80,
ISBN: 978-3-406-57801-4

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de


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