Mobil Telefonieren trotz negativen Schufa-Eintrags / Bei Verdacht auf ungünstigen Eintrag sollten Verbraucher ihre Daten überprüfen
Geschrieben am 18-11-2008 |
Berlin/Göttingen (ots) - Beim Abschluss von Internet- und Mobilfunkverträgen, aber auch beim Online-Einkauf oder anderen Rechtsgeschäften kommen Verbraucher kaum noch daran vorbei, dass ihre Kreditwürdigkeit geprüft wird. Sogenannte Datenauskunfteien, wie etwa die Schufa, ermöglichen Unternehmen die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden. "Hat ein Kunde bei einer Auskunftei einen negativen Eintrag, kann es beispielsweise passieren, dass er keinen Mobilfunkvertrag abschließen kann", sagt Björn Brodersen vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Deshalb muss er aber nicht grundsätzlich auf die Handynutzung verzichten. Die Prepaid-Discounter etwa führen in der Regel keine Bonitätsprüfung durch und bieten zudem günstige Minuten- und SMS-Preise ab 8 Cent an. Auch Laufzeitverträge können bei einigen Anbietern ohne eine solche Prüfung abgeschlossen werden. Das ist aber nicht in jedem Fall ratsam, da diese Möglichkeit mitunter teuer bezahlt wird - etwa mit hohen Minutenpreisen oder Kautionen.
Ungünstige Einträge bei Auskunfteien entstehen beispielsweise durch zuvor nicht vertragsgemäß erfüllte Verpflichtungen, wie etwa nicht bezahlte Rechnungen. Aber auch Daten zur persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel die Wohngegend, werden bei den Auskunfteien gespeichert und können je nach Unternehmen in eine Kundenbewertung einfließen. "Wenn sich ein Kunde das Platzen eines Vertrages nicht erklären kann, sollte er sich zunächst beim Unternehmen nach dem Grund erkundigen. Stellt sich heraus, dass es an einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei liegt, ist es empfehlenswert, sich über die dort gespeicherten Daten zu informieren", rät Björn Brodersen. Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf eine solche Selbstauskunft. Wer dabei auf falsche Einträge stößt, hat zudem das Recht, diese korrigieren zu lassen. Die Auskünfte, die es online oder postalisch gibt, sind allerdings mitunter kostenpflichtig: Die Schufa etwa berechnet für eine Selbstauskunft per Post 7,80 Euro. Welche Datenauskunfteien beim jeweiligen Vertragsabschluss die persönlichen Daten speichern und auswerten, finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB).
Weitere Informationen sind unter www.teltarif.de/schufa-und-handyvertrag zu finden.
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