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Keine Angst beim Helfen - Auch wer sich nicht ganz sicher ist, soll im Notfall beherzt eingreifen

Geschrieben am 24-11-2008

Baierbrunn (ots) - Manches Unfallopfer erhält nur unzureichende
oder zu späte Hilfe, weil mögliche Helfer aus Sorge, etwas Falsches
zu tun, gar nicht eingreifen. Eine unberechtigte Furcht - denn selbst
die eine oder andere falsch ausgeführte Maßnahme schadet einem
Verletzten normalerweise nicht. Viel schlimmer ist es, gar nichts zu
tun, heißt es in der "Apotheken Umschau". Die Pflicht zur Ersten
Hilfe ist in Deutschland sogar gesetzlich verankert. Wegen einer
falsch ausgeführten Rettungsmaßnahme ist noch nie jemand belangt
worden. Unterlassene Hilfeleistung dagegen wird mit Freiheitsentzug
von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2008 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.gesundheitpro.de
www.wortundbildverlag.de


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