Rheinische Post: Begnadigung irritiert
Geschrieben am 24-11-2008 |
Düsseldorf (ots) - Von Detlev Hüwel
Die Nachricht von der bevorstehenden Freilassung des RAF-Terroristen Christian Klar löst Irritation und großes Unbehagen aus. Sicher, der inzwischen 56-Jährige hat für seine Schandtaten lange gebüßt, hat 26 Jahre hinter Gittern verbracht. Da wäre eine Begnadigung an sich nichts Unübliches. "Lebenslang" bedeutet in unserem Rechtssystem eben in der Regel nicht ein ganzes Leben lang, sondern "nur" bis zu einem Vierteljahrhundert. Was in diesem Fall jedoch besonders übel aufstößt, ist die Tatsache, dass Klar offenbar nicht im Traum daran denkt, sein Schweigen zu den früheren Terroraktionen zu brechen. Er dürfte wissen, wer der feige Mörder war, der 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgefeuert hat. Doch Klar behält sein Wissen, das Licht ins Dunkel einer Serie von RAF-Morden bringen und die Hinterbliebenen aufrichten könnte, lieber für sich. Von Reue offenbar keine Spur. Es fällt schwer, so jemanden begnadigt zu sehen. Doch wir leben in einem Rechtsstaat, und den können auch "Ex-Terroristen" für sich in Anspruch nehmen. Darin zeigt sich die Stärke unseres Staates. Dem Gnadengesuch hat jener Rechtsstaat stattgeben, den Christian Klar so vehement bekämpft hat.
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