Bei betrieblichen Weihnachtsfeiern droht Ärger mit dem Fiskus
Geschrieben am 27-11-2008 |
München (ots) - ChannelPartner: Steuerliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen wurden in der Vergangenheit erheblich verschärft / Steuerlich anerkannter Höchstbetrag liegt bei 110 Euro pro Arbeitnehmer und Betriebsfeier / Auf Geschenke für Mitarbeiter besser verzichten / Exakte Teilnehmerliste führen
Alle Jahre wieder: Eine Weihnachtsfeier mit der gesamten Belegschaft ist in vielen Unternehmen üblich. Doch derartige Veranstaltungen führen oft Jahre später bei Betriebsprüfungen zu Problemen mit dem Finanzamt. Der Grund: Die steuerlichen Vorgaben wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Egal, welche Betriebsfeier geplant ist - der steuerlich anerkannte Höchstbetrag liegt bei 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung (einschließlich Umsatzsteuer). Nur wenn diese Freigrenze exakt eingehalten wird, bleiben die Kosten für Betriebsveranstaltungen für die Mitarbeiter lohnsteueuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (48/2008, www.channelpartner.de) hin.
Wird die 110-Euro-Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, müssen Unternehmen die Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter als geldwerten Vorteil behandeln. Die unangenehme Folge: Die Kosten sind lohn- und als Sachbezug sogar umsatzsteuerpflichtig. Somit sind die gesamten Kosten pro Mitarbeiter steuerpflichtig und nicht nur der über der 110-Euro-Grenze liegende Betrag. Wenn Familienmitglieder der Mitarbeiter an der Feier teilnehmen, sollten Unternehmen die Kosten noch penibler im Auge behalten. Der Grund: Dürfen Angehörige teilnehmen, werden deren anteilige Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und bei dessen 110-Euro-Grenze mit berücksichtigt.
Ebenfalls Vorsicht sollten Unternehmen beim Thema Geschenke walten lassen. Geschenke (kein Geld) im Wert von maximal 40 Euro, die während der Weihnachtsfeier oder einer anderen Betriebsveranstaltung Mitarbeitern überreicht werden, müssen in die 110-Euro-Grenze mit einbezogen werden. Deshalb rät ChannelPartner, darauf besser zu verzichten. Außerdem sollte eine exakte Teilnehmerliste geführt werden - möglichst von den teilnehmenden Mitarbeitern unterschrieben. Um eine drohende Steuerpflicht wegen Überschreitens der 110-Euro-Grenze zu vermeiden, empfiehlt es sich ebenfalls, die Mitarbeiter vor einer Betriebsveranstaltung schriftlich dazu verpflichten, höhere Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.
Hinweis für die Redaktionen: Der komplette Beitrag steht Online unter http://www.channelpartner.de/268624
Originaltext: IDG-ChannelPartner Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7201 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7201.rss2
Pressekontakt: Dr. Renate Oettinger, Redaktion ChannelPartner, Tel. 089/360 86-867, E-Mail: textwerkstatt@oettinger.org
oder
Christian Meyer, Chefredaktion ChannelPartner, Tel. 089/360 86-396, E-Mail: cmeyer@channelpartner.de www.channelpartner.de
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