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Bei betrieblichen Weihnachtsfeiern droht Ärger mit dem Fiskus

Geschrieben am 27-11-2008

München (ots) - ChannelPartner: Steuerliche Vorgaben für
Betriebsveranstaltungen wurden in der Vergangenheit erheblich
verschärft / Steuerlich anerkannter Höchstbetrag liegt bei 110 Euro
pro Arbeitnehmer und Betriebsfeier / Auf Geschenke für Mitarbeiter
besser verzichten / Exakte Teilnehmerliste führen

Alle Jahre wieder: Eine Weihnachtsfeier mit der gesamten
Belegschaft ist in vielen Unternehmen üblich. Doch derartige
Veranstaltungen führen oft Jahre später bei Betriebsprüfungen zu
Problemen mit dem Finanzamt. Der Grund: Die steuerlichen Vorgaben
wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Egal, welche
Betriebsfeier geplant ist - der steuerlich anerkannte Höchstbetrag
liegt bei 110 Euro pro Arbeitnehmer und Veranstaltung (einschließlich
Umsatzsteuer). Nur wenn diese Freigrenze exakt eingehalten wird,
bleiben die Kosten für Betriebsveranstaltungen für die Mitarbeiter
lohnsteueuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist die
IT-Handelszeitschrift ChannelPartner in ihrer aktuellen Ausgabe
(48/2008, www.channelpartner.de) hin.

Wird die 110-Euro-Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten,
müssen Unternehmen die Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter als
geldwerten Vorteil behandeln. Die unangenehme Folge: Die Kosten sind
lohn- und als Sachbezug sogar umsatzsteuerpflichtig. Somit sind die
gesamten Kosten pro Mitarbeiter steuerpflichtig und nicht nur der
über der 110-Euro-Grenze liegende Betrag. Wenn Familienmitglieder der
Mitarbeiter an der Feier teilnehmen, sollten Unternehmen die Kosten
noch penibler im Auge behalten. Der Grund: Dürfen Angehörige
teilnehmen, werden deren anteilige Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter
zugerechnet und bei dessen 110-Euro-Grenze mit berücksichtigt.

Ebenfalls Vorsicht sollten Unternehmen beim Thema Geschenke walten
lassen. Geschenke (kein Geld) im Wert von maximal 40 Euro, die
während der Weihnachtsfeier oder einer anderen Betriebsveranstaltung
Mitarbeitern überreicht werden, müssen in die 110-Euro-Grenze mit
einbezogen werden. Deshalb rät ChannelPartner, darauf besser zu
verzichten. Außerdem sollte eine exakte Teilnehmerliste geführt
werden - möglichst von den teilnehmenden Mitarbeitern unterschrieben.
Um eine drohende Steuerpflicht wegen Überschreitens der
110-Euro-Grenze zu vermeiden, empfiehlt es sich ebenfalls, die
Mitarbeiter vor einer Betriebsveranstaltung schriftlich dazu
verpflichten, höhere Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Hinweis für die Redaktionen: Der komplette Beitrag steht Online
unter http://www.channelpartner.de/268624

Originaltext: IDG-ChannelPartner
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7201
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7201.rss2

Pressekontakt:
Dr. Renate Oettinger, Redaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-867, E-Mail: textwerkstatt@oettinger.org

oder

Christian Meyer, Chefredaktion ChannelPartner,
Tel. 089/360 86-396, E-Mail: cmeyer@channelpartner.de
www.channelpartner.de


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