Wintereinbruch - Was tun, wenn es kracht? / Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der schnellen Schadenregulierung
Geschrieben am 28-11-2008 |
Hamburg (ots) - Schneeschauer, glatte Straßen und schlechte Sichtverhältnisse sind nun wieder Alltag auf Deutschlands Straßen. Besonders jetzt in den Wintermonaten nimmt die Zahl der Unfälle mit Blechschäden alljährlich zu. Doch was tun, wenn es kracht? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft seit über 35 Jahren bei der Schadenregulierung und ermittelt die gegnerische Autoversicherung nach einem Verkehrsunfall. Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. "Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer", erklärt Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH in Hamburg. Dort wird für jedes Fahrzeug, nach Angabe des Kfz-Kennzeichens und des Unfalltages, der dazugehörige Kfz-Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter 0180-25026 erreichbar (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die gegnerische Versicherung schnell ermittelt. Die Versicherung leitet dann eine umgehende Schadenregulierung ein und der Geschädigte kommt oft schneller an sein Geld.
Versicherungsschutz im Winter: Viele Autofahrer stellen sich die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn mit Sommerreifen im Winter ein Unfall verursacht wurde. Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt auf: "Grundsätzlich gilt: Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Nur die Vollkaskoversicherung hat in Extremfällen die Möglichkeit, den Leistungsumfang zu kürzen." Die sei jedoch jeweils eine Entscheidung im Einzelfall, wobei neben der Bereifung vor allem eine nicht den Wetterverhältnissen angepasste Fahrweise entscheidend wäre. "Kratzmuffel" sollten beachten: Wer nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimacht, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer - und muss zudem mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Internet-Tipp: Noch mehr Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de
Digitales Bildmaterial: http://www.gdv-dl.de/winter.html?&ref=zentralruf
Originaltext: GDV-Dienstleistungs GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51912 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51912.rss2
Pressekontakt: Alexandra Haberstroh Quartier 207, Friedrichstraße 76 10117 Berlin Telefon: 030 - 28 87 58-47 Telefax: 030 - 28 87 58-38 alexandra.haberstroh@hillandknowlton.com
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