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Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Stadtwerke Düsseldorf durch Vergleich beendet

Geschrieben am 01-12-2008

Düsseldorf (ots) - Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 13.03.2008
ein kartellrechtliches Verfahren wegen angeblich überhöhter
Erdgaspreise für Haushaltskunden gegen rund 35
Gasversorgungsunternehmen in Deutschland eingeleitet, darunter auch
die Stadtwerke Düsseldorf AG. Nach Verhandlungen hat sich das
Unternehmen im November mit dem Bundeskartellamt in einem Vergleich
geeinigt, um ein gerichtliches Verfahren, das sich über einen
längeren Zeitraum hingezogen hätte, zu vermeiden. Denn trotz einer
gerichtlichen Klage der Stadtwerke Düsseldorf gegen eine Abmahnung
wären die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen vor Abschluss
der gerichtlichen Einigung umzusetzen gewesen. Diese
Auseinandersetzung hätte Zeit und Geld gekostet. Mit dem Vergleich
erkennen die Stadtwerke nicht die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe an. Sie
halten die Anschuldigung überhöhter Erdgaspreise nach wie vor nicht
für gerechtfertigt. Die Vereinbarung sieht zwei Rückzahlungen an die
Erdgaskunden der Stadtwerke Düsseldorf in Höhe von durchschnittlich
1,5 Prozent der Jahresrechnungen für 2008 und 2009 vor: Eine
durchschnittliche Familie (jährlicher Verbrauch von 20.000
Kilowattstunden) erhält eine Vergütung von 32 Euro (1,9 %) für 2008
und 20 Euro (1,2 %) für 2009 - ein üblicher Singlehaushalt (7.000
Kilowattstunden) 11,20 Euro (1,8 %) für 2008 und 7 Euro (1 %)für
2009. Diese erfolgt mit der Jahresendrechnung 2009.

Beide Seiten sind in diesem Vergleich aufeinander zugegangen und
zu einer gütlichen Einigung gelangt, obwohl nach wie vor sehr
unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Die Stadtwerke
Düsseldorf wurden mit den Stadtwerken Jena-Pößneck (für 2007) und den
Stadtwerken Stade (für 2008) verglichen, wobei gravierende
individuelle Unterschiede der Unternehmen (zum Beispiel
unterschiedliche Belastung durch die Netzregulierung und abweichende
Form des Gaseinkaufs, wie etwa Vertragsarten und Gasbeschaffenheit)
nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Bei der vom Kartellamt angewandten Vergleichsmethode handelt es
sich nicht um einen Preisvergleich für Endkunden. Verglichen wurde
vielmehr eine abstrakte Rechengröße, bei der vom Endpreis die
Netznutzungsentgelte, Steuern und die Konzessionsabgabe abgezogen
wurden.

Generell ist nach Auffassung der Stadtwerke Düsseldorf und einer
Vielzahl anderer, wettbewerbsorientierter Unternehmen das
kartellrechtliche Verfahren wegen überhöhter Gaspreise in Zeiten des
Wettbewerbs auf dem Gasmarkt kontraproduktiv und zudem ein
unzulässiger Eingriff in die Kalkulationsgrundlagen eines
Unternehmens. Selbst der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE),
der sich für mehr Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzt, hat sich in
einer Stellungnahme ausdrücklich gegen dieses Verfahren des
Bundeskartellamts ausgesprochen.

Die Stadtwerke Düsseldorf gehören zu den Unternehmen, die sich
aktiv für den Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzen. Seit April 2008
sind sie auch außerhalb ihres Stammgebietes aktiv und haben durch
ihre konkurrenzfähigen Preise bislang rund 6.000 Neukunden für sich
gewinnen können.

Originaltext: Stadtwerke Düsseldorf AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69891
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69891.rss2

Pressekontakt:
Stadtwerke Düsseldorf
Unternehmenskommunikation
Tel.: (0211) 821-8811
Fax: (0211) 821-3005
Mail: unternehmenskommunikation@swd-ag.de


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