Neues System tritt in Kraft: Einheitlicher Beitragssatz in gesetzlicher Krankenversicherung ab 2009 bei 15,5 Prozent
Geschrieben am 02-12-2008 |
Hannover (ots) -
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Das Gesundheitswesen war schon häufig mehr oder weniger einschneidenden Veränderungen unterworfen. Doch zu Beginn des kommenden Jahres tritt ein neues System in Kraft, dass den Namen Gesundheitsreform in der Tat verdient. Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag sind die Schlagwörter, die die Versicherten meist schon kennen. Doch was steckt wirklich dahinter und wie handelt man sinnvoll? Künftig fließen sämtliche Krankenkassenbeiträge gesetzlich Versicherter in den zentralen Gesundheitsfonds. Der einheitliche Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent. Abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Krankenkasse können allerdings Auf- und Abschläge anfallen, so dass auch weiterhin Beitragsunterschiede möglich sind - allerdings in geringerem Maße als bisher. Zudem kommt Geld aus der Steuerfinanzierung in den Fonds. Krankenkassen erhalten dann pro Versicherten einen Einheitsbetrag und eventuell einen Zuschlag, der sich nach dem Krankenstand der Versicherten richtet. "Für gesetzlich Versicherte ist es demnach wichtig, einer soliden und finanzstarken Kasse anzugehören beziehungsweise den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung oder den Abschluss einer privaten Zusatzpolice zu prüfen", so AWD-Versicherungsexperte Christian Monke. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen speckt seit Jahren kontinuierlich ab. Wer sich darüber hinaus bessere Leistungen sichern möchte und unter der Einkommensgrenze zum Wechsel in die private Vollversicherung liegt, kann mit einer privaten Zusatzpolice seinen Versicherungsschutz erweitern.
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