LVZ: Gewerkschaft der Polizei hält neuen BKA-Gesetz-Kompromiss für "vernünftig" / Eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht sei "vertretbar"
Geschrieben am 03-12-2008 |
Leipzig (ots) - Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat die angestrebten Nachbesserungen beim BKA-Gesetz begrüßt. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) sagte er: "Es war für mich schwer verständlich, dass man diese rechtsstaatlichen Sicherungen nicht von vornherein eingebaut hat, sondern es erst mit dieser recht eigenwilligen Eil-Lösung versucht hat." Jetzt habe man "zu einem vernünftigen Kompromiss gefunden, von dem ich sicher bin, dass er auf zunehmende Akzeptanz stoßen wird".
Zugleich verteidigte Freiberg das weiterhin eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten. "Das ist in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung entspricht." Freiberg verwies auf die richterliche Aufsicht, die mit einer Bewertung auch unter den Gründen der Verhältnismäßigkeit verbunden sei. "Wenn man das in die Verantwortung eines Richters legt, ist diese Einschränkung vertretbar." In dem Gesetz erhält das Bundeskriminalamt neue Befugnisse zur Terrorbekämpfung, beispielsweise auch die umstrittene Online-Durchsuchung von Privatcomputern.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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