Lausitzer Rundschau: Schulung für Hartz-IV-Behörde im Luxushotel Augenmaß verloren
Geschrieben am 03-12-2008 |
Cottbus (ots) - Es ist ganz nebensächlich, ob die Rechnung für die umstrittene Dankeschön-Tagung der Hartz-IV-Behörde des Landkreises Spree-Neiße nach dem öffentlichen Druck nun doch von deren Betriebsleiter Hermann Kostrewa privat bezahlt wurde oder nicht. Denn das eigentliche Ärgernis um den Ausflug in das Burger Wellness-Hotel ist einzig und allein der Verlust jeden Augenmaßes. Unstrittig ist die Arbeit im Eigenbetrieb des Landkreises zum Umgang mit Hartz IV, die wohl mit am psychisch belastendste Tätigkeit in der Verwaltung. Der Zwang, zwischen berechtigtem Wunsch und begründetem Anspruch entscheiden zu müssen, tagtäglich Menschen wehzutun und nur wenigen wirklich helfen zu können, belastet viele Mitarbeiter sicher über Gebühr. Zumal die Angestellten ungerechter Weise häufig auch als Blitzableiter der Enttäuschten herhalten müssen. Ein Dankeschön des Betriebsleiters für die geleistete Arbeit ist da sicher angemessen - fraglich ist nur die Art und Weise. Eine Tagung im besten Wellness-Hotel Deutschlands ist da, trotz des Bestrebens, die heimische Gastronomie zu stärken, sicher alles andere als vermittelbar. Im Gegenteil, sie zeigt, dass hier das Augenmaß verloren gegangen ist und beschädigt die Landkreisverwaltung Spree-Neiße auf das Äußerste. Kurz vorher wurde der Kreis als zweitbeste Verwaltung im Landeswettbewerb um die wirtschaftsfreundlichste Kommune ausgezeichnet. Dank der Hartz-IV-Luxusschulung spricht darüber schon keiner mehr. Welche Konsequenzen sich daraus für den Amtschef ergeben, wird man sehen. Gestern Abend empfahl der Kreisausschuss, die Suspendierung Kostrewas aufzuheben, sprach dem Amtschef eine Missbilligung aus. Doch neben Behördenrecht gibt es aber noch etwas anderes. Etwas, was in der heutigen Zeit noch bedeutsamer ist. Es geht um die moralische Kategorie Das tut man nicht. Es geht darum, zu zeigen, dass man sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass man ein Gespür für die Situation und die Not der anderen hat, dass man sich als Teil des Ganzen begreift. Nur wer dies deutlich macht, kann auch über andere entscheiden. Wer anderen 30 Euro nicht zubilligen darf, kann anschließend nicht im Luxushotel absteigen
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