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DStGB lehnt neue Verordnung zu den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr (auch ÖPNV) ab - viele Maßnahmen in Deutschland bereits umgestellt - Verspätungsregelungen gehen an der Realität vorbei

Geschrieben am 04-12-2008

Berlin (ots) - Die am heutigen Tage vorgestellte EU-Verordnung zu
den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr (auch für ÖPNV gültig)
verstößt nach Aussagen des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des
DStGB, Dr. Gerd Landsberg, nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip,
sondern legt u. a. den öffentlichen Verkehrsunternehmen auch hohe
bürokratische Bürden und damit verbundene finanzielle Kosten auf. Es
sei zwar zu begrüßen, dass sich die Kommission der "Wahrung der
Rechte der Benutzer aller Verkehrsträger" verpflichtet fühle, nur
lege sie mit diesem Vorschlag ein Papier vor, dass entweder das
beschreibe, was sowieso schon Geltung in Deutschland habe oder das,
was von zentraler Stelle gar nicht im einzelnen geregelt werden kann

"Die EU-Kommission hat hier einen weiteren Beweis geliefert, dass
sie aus sicher ehrenwerten Gründen einen Vorschlag vorlegt, der
praxisfern und überflüssig ist", so Dr. Landsberg. Zwar stimme der
DStGB in manchen Punkten mit der Verordnung überein, die z. B.
Auskunftspflichten für Fahrgäste regele und Hilfeleistungen für
Personen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität einfordere;
dies sei jedoch längst in Deutschland Normalität.

Problematisch sind nach Auffassung des DStGB die Regelungen der
Verordnung bei Verspätungen und anders bedingten Ausfällen der
(Fahr-)Dienstleistungen. Auf diese Bedingungen hätten die
öffentlichen Betreiber zum großen Teil keinen Einfluss, da sie auf
der Straße nicht (wie die Bahn) "allein" seien, sondern zusammen mit
anderen Verkehrsteilnehmern agierten. Hier seien Vergleiche mit Bahn
oder Flugzeug fehl am Platze.

Was das Thema "Subsidiarität" angehe, so habe die Verordnung
allerdings für die kommunale Seite ein Schlupfloch gelassen. Die
Mitgliedstaaten können die ÖPNV-Dienste vom Anwendungsbereich der
Verordnung ausnehmen, sofern die in den entsprechenden Verträgen
verankerten Fahrgastrechte in ihrem Umfang dem in der Verordnung
festgeschriebenen Rechten vergleichbar sind. Diese Regelung sollte
nach Ansicht des DStGB von der Bundesregierung genutzt werden. Damit
würde Schaden vom ÖPNV abgewandt werden. Man werde sich ggf. mit der
Bundesregierung ins Benehmen setzen.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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