Hessische Landesregierung mit Verstoß gegen Bundesrecht Heilpraktiker klagen
Geschrieben am 04-12-2008 |
Düsseldorf/Waldeck (ots) - Das Hessische Sozialministerium hat mit Wirkung 04.11.2008 eine "Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie" erlassen. Mit diesem Erlaß will das Ministerium einen neuen Beruf Osteopath/Osteopathin schaffen. Berufsgruppen wie Masseure/innen, Physiotherapeuten, d.h. die sogenannten Heilhilfsberufe, dürften danach nach Absolvierung und Abschluß der Ausbildung selbständig die Heilkunde im Bereich der Osteopathie ausüben. Diesen Berufsgruppen ist die selbständige Heilkundeausübung jedoch grundsätzlich nicht erlaubt.
Mit der Schaffung eines eigenständigen Berufes in Hessen greift die Landesregierung nach Meinung der Heilpraktikerverbände in Bundesrecht ein. Insbesondere erfolgt u.a. auch ein Eingriff in das Bundesrecht Heilpraktikergesetz. Danach bedürfen diejenigen Personen, die nicht Arzt/Ärztin sind, einer Heilpraktikererlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz zur selbständigen Ausübung der Heilkunde. Die Osteopathie ist eine dem Heilpraktikergesetz unterliegende Heilkundeausübung und ist demgemäß allein den Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Mit ihrem Erlaß unterläuft das Hessische Ministerium das Heilpraktikergesetz, welches eine klare gesetzliche Grundlage bietet, wer neben dem Arzt die Heilkunde ausüben darf und demgemäß den Patienten Sicherheit und Überschaubarkeit bietet.
Desweiteren wird Angehörigen anderer Staaten, sofern sie dort eine Osteopathieausbildung absolviert haben, mit diesem Erlaß die Möglichkeit eingeräumt, in Deutschland tätig zu werden. Bis dato gilt bundeseinheitlich, daß Angehörige anderer Staaten, unabhängig ihrer dortigen Ausbildung, für ein Tätigwerden in Deutschland die Heilpraktikererlaubnis mit der dazugehörigen schriftlichen und mündlichen Prüfung zu erwerben haben.
In Hessen niedergelassene Heilpraktiker werden mit Unterstützung der maßgeblichen Heilpraktikerverbände eine Normenkontrollklage gegen das Land Hessen durchführen und auch alle weiteren rechtlichen Schritte vollziehen.
"Das Hessische Ministerium scheint sich wohl seines Handelns nicht bewußt zu sein, wenn es ein bewährtes Berufsausübungssystem aufweichen will, was letztlich nur zu Lasten der Patienten gehen kann. Ein unglaublicher Vorgang", so der Vorsitzende des Berufs- und Fachverbandes "Freie Heilpraktiker e.V."
Originaltext: Freie Heilpraktiker e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18271 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18271.rss2
Pressekontakt: Freie Heilpraktiker e.V. -Berufs- und Fachverband-
Bundesverband: Benrather Schloßallee 49-53 40597 Düsseldorf Tel.: 0219017290 - Fax: 0211/3982710
Landesbereich Hessen: Selbach 22 34513 Waldeck Tel.: 01722790872 - Fax: 05634/994312
Verantwortlich und Pressekontakt: Bernd R. Schmidt Vorsitzender Bundesverband und Landesleitung Hessen Tel.: 01722790872
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