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VPRT zum BITKOM-Eckpunktepapier "Digitale Dividende" / Privater Rundfunk begrüßt Versachlichung der Debatte über die Nutzung der "Digitalen Dividende" - Rundfunkvorrang muss gewahrt bleiben

Geschrieben am 05-12-2008

Berlin (ots) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
(VPRT) begrüßt, dass sich die Debatte um die Verwendung der sog.
Digitalen Dividende inzwischen versachlicht hat. "Das Eckpunktepapier
des BITKOM leistet dazu einen Beitrag, indem es auch den besonderen
Schutz und den Vorrang des Rundfunks ausdrücklich anerkennt,"
erklärte der VPRT-Vizepräsident und Vorsitzende des
Fachbereichsvorstandes Fernsehen und Multimedia, Dr. Tobias Schmid,
dazu heute in Berlin. Die privaten Rundfunkanbieter haben immer eine
konstruktive Diskussion über die Verwendung von nicht genutztem
Frequenzspektrum gefordert, sofern zunächst der Bedarf des Rundfunks
vollständig gedeckt, dessen Entwicklungsperspektive gesichert ist und
feststeht, wofür und unter welchen Rahmenbedingungen das in Rede
stehende Frequenzspektrum genau genutzt werden soll.

"Wir horten die uns zustehenden Frequenzen nicht," so Schmid.
"Unter bestimmten Voraussetzungen, deren Einhaltung die notwendige
Planungssicherheit für beide Industrien erzeugt, halten wir es für
möglich, dass die Kanäle 61 bis 69 für Breitbandanwendungen im
ländlichen Raum genutzt werden." Letztlich obliege den zuständigen
Bundesländern die Entscheidung über eine Umsetzung. Zudem müssten
Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten geführt werden.
Aus Sicht der privaten Sender müsse allerdings gewährleistet sein,
dass die aus der Umstellung und den Reichweitenverlusten
resultierenden Folgekosten sowie mögliche technische Störungen nicht
zu Lasten der Rundfunkveranstalter und derzeitigen Nutzer der
Frequenzen gehen. Über den genannten Frequenzbereich hinaus gäbe es
zudem aus VPRT-Sicht keinen weiteren Spielraum, erklärte Schmid. In
diesem Punkt seien - im Unterschied zum Ansatz des BITKOM - auch
keine Öffnungsklauseln denkbar.

Schmid machte deutlich, dass der Umstieg seitens der
Rundfunkveranstalter an entsprechende Bedingungen geknüpft ist. So
entstünden den Sendern in den betroffenen Regionen
Reichweitenverluste von etwa 10 bis 20 Prozent, denen von vornherein
entsprechend begegnet werden müsse. Dies meine u. a. die
Zurverfügungstellung adäquater Ausweichfrequenzen ebenso wie eine
Kompensation der sich aus infrastrukturellen oder kommunikativen
Maßnahmen ergebenden Kosten. Hierfür könnte der vom BITKOM
vorgeschlagene Digitalisierungsfonds ein geeignetes Instrument sein.
Aktuelle Untersuchungen wiesen zudem darauf hin, dass trotz sauberer
Trennung von Frequenzen für Rundfunk- und Internetanwendungen
Störungen bei Rundfunkempfangsgeräten auftreten können. Auch die in
diesem Bereich eingesetzten Funkmikrofone und Reportagefunkgeräte
seien für eine direkte Nachbarschaft mit Mobilfunkanwendungen nicht
ausgelegt. Auf Basis entsprechender Untersuchungsergebnisse müssten
Lösungen für diese Probleme gefunden werden, um die gewohnte Qualität
des Rundfunkempfangs und der Rundfunkproduktion nicht zu gefährden.

"Wir unterstützen die Länder in ihrem Ansatz, klare Anforderungen
für das weitere Vorgehen zu definieren. Wenn sich eine Einigung
darüber erzielen ließe, wie die vorgenannten Anforderungen der
Rundfunkanbieter und der derzeitigen Frequenznutzer in ein
zufriedenstellendes regulatives Fundament gegossen werden können,
stehen wir möglicherweise vor einem Kompromiss zum Nutzen aller
Beteiligten. Dazu liegen jetzt einige gute Vorschläge auf dem Tisch,"
sagte der Vizepräsident abschließend.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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