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Brauksiepe/Schiewerling: Mehr Flexibilität für die Arbeitsvermittlung vor Ort

Geschrieben am 05-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente am 5. Dezember
2008 erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Karl Schiewerling MdB:

Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente straffen wir
die Förderungsinstrumente und räumen den Agenturen mehr Flexibilität
ein. Durch ein höheres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten kann jetzt
noch gezielter auf die individuellen Problemlagen der Arbeitslosen
eingegangen werden.

In den Änderungsanträgen der Koalition zu dem Regierungsentwurf
konnte die Unionsfraktion ihre Forderungen in zwei zentralen Punkten
des Gesetzes durchsetzen: der Einführung einer sogenannten Freien
Förderung und eines Vermittlungsbudgets. So haben wir die Mittel der
Freien Förderung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
von ursprünglich zwei auf jetzt zehn Prozent der auf die jeweiligen
Agenturen für Arbeit entfallenden Eingliederungsmittel erhöht.
Darüber hinaus haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die
Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) auch
im nächsten Jahr wieder bis zu zehn Prozent der im
Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen der
aktiven Arbeitsförderung einsetzen können, um die Möglichkeiten der
gesetzlichen Leistungen durch freie Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung zu erweitern.

Mit der Freien Förderung im SGB II wird vor allem für Menschen,
die viele Jahre nicht mehr im Arbeitsprozess standen und besondere
Vermittlungshemmnissen haben, ein besonders effektives Instrument
geschaffen. Die Vermittlungsfachkräfte vor Ort haben jetzt die
Möglichkeit, innovativ und passgenau für jeden Arbeitsuchenden die
Integration in den Arbeitsmarkt zu verwirklichen.

CDU/CSU haben im parlamentarischen Verfahren dabei erreicht, dass
Hilfebedürftige bedarfsgerecht unterstützt werden können. Dies wird
ermöglicht, indem Ausnahmen von der Förderhöchstdauer einzelner
Maßnahmen zulässig sind. Wie in allen Lebenslagen begreifen manche
Menschen bestimmte Lerninhalte schneller als andere. Damit auch
Lernschwache eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, geben wir denen,
die mehr Zeit brauchen auch mehr Zeit, um eine Maßnahme erfolgreich
abschließen zu können. Bei Bedarf sind nun auch einzelne Maßnahmen
kombinierbar. Darauf hatte die Union in den Verhandlungen bestanden.

Das Vermittlungsbudget, in dem neun bisherigen Einzelleistungen
zusammengefasst wurden, ermöglicht es den Vermittlungsfachkräften vor
Ort, eine individuelle und bestmögliche Förderung der Arbeitsuchenden
vorzunehmen. Die Union erwartet, dass die Entscheidung über das
Vermittlungsbudget von beiden Grundsicherungsträgern gemeinsam
entschieden wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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