Brauksiepe/Schiewerling: Mehr Flexibilität für die Arbeitsvermittlung vor Ort
Geschrieben am 05-12-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente am 5. Dezember 2008 erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, und der zuständige Berichterstatter, Karl Schiewerling MdB:
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente straffen wir die Förderungsinstrumente und räumen den Agenturen mehr Flexibilität ein. Durch ein höheres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten kann jetzt noch gezielter auf die individuellen Problemlagen der Arbeitslosen eingegangen werden.
In den Änderungsanträgen der Koalition zu dem Regierungsentwurf konnte die Unionsfraktion ihre Forderungen in zwei zentralen Punkten des Gesetzes durchsetzen: der Einführung einer sogenannten Freien Förderung und eines Vermittlungsbudgets. So haben wir die Mittel der Freien Förderung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) von ursprünglich zwei auf jetzt zehn Prozent der auf die jeweiligen Agenturen für Arbeit entfallenden Eingliederungsmittel erhöht. Darüber hinaus haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) auch im nächsten Jahr wieder bis zu zehn Prozent der im Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung einsetzen können, um die Möglichkeiten der gesetzlichen Leistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zu erweitern.
Mit der Freien Förderung im SGB II wird vor allem für Menschen, die viele Jahre nicht mehr im Arbeitsprozess standen und besondere Vermittlungshemmnissen haben, ein besonders effektives Instrument geschaffen. Die Vermittlungsfachkräfte vor Ort haben jetzt die Möglichkeit, innovativ und passgenau für jeden Arbeitsuchenden die Integration in den Arbeitsmarkt zu verwirklichen.
CDU/CSU haben im parlamentarischen Verfahren dabei erreicht, dass Hilfebedürftige bedarfsgerecht unterstützt werden können. Dies wird ermöglicht, indem Ausnahmen von der Förderhöchstdauer einzelner Maßnahmen zulässig sind. Wie in allen Lebenslagen begreifen manche Menschen bestimmte Lerninhalte schneller als andere. Damit auch Lernschwache eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, geben wir denen, die mehr Zeit brauchen auch mehr Zeit, um eine Maßnahme erfolgreich abschließen zu können. Bei Bedarf sind nun auch einzelne Maßnahmen kombinierbar. Darauf hatte die Union in den Verhandlungen bestanden.
Das Vermittlungsbudget, in dem neun bisherigen Einzelleistungen zusammengefasst wurden, ermöglicht es den Vermittlungsfachkräften vor Ort, eine individuelle und bestmögliche Förderung der Arbeitsuchenden vorzunehmen. Die Union erwartet, dass die Entscheidung über das Vermittlungsbudget von beiden Grundsicherungsträgern gemeinsam entschieden wird.
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