KBV stellt sich dem Vertragswettbewerb / Müller: Versorgungskonzepte sollen allen Versicherten zugutekommen
Geschrieben am 05-12-2008 |
Berlin (ots) - "Nur der Kollektivvertrag bewahrt Patienten mit sogenannten vergessenen Diagnosen vor der systematisch programmierten Benachteiligung." Das hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin mit Blick auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich gesagt. "Unser Ziel ist es, ein Portfolio von Versorgungskonzepten zu haben, das es ermöglicht, jedem ein entsprechendes Angebot zu machen." Die KBV nimmt deshalb aktiv am Vertragswettbewerb teil. So hat die Vertragswerkstatt in diesem Jahr Verträge zum Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)-Syndrom (AD[H]S) und zur Harninkontinenz entwickelt. Außerdem stehe ein besonderes Vertragskonzept kurz vor der Fertigstellung: der Wahltarif mit Kostenerstattung. "Damit könnte die Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nach unserer Auffassung erstmalig wirklich Fuß fassen", sagte Müller.
Fuß fassen soll ab dem kommenden Jahr auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Voraussichtlich werde der sogenannte Basis-Rollout in Nordrhein erst nach dem ersten Quartal 2009 richtig in Fahrt kommen, schätzte der KBV-Vorstand: "Es müssen noch einige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der KBV zur Finanzierungsvereinbarung ausgeräumt werden". Dennoch sei der Basis-Rollout der richtige Schritt. "Für die Praxen ändert sich mit der eGK nichts. Die neuen Kartenterminals werden voll finanziert, und alle weiteren Schritte, beispielsweise Online-Anwendungen, sind freiwillig", sagte Müller.
Eine positive Veränderung für Praxen ist die Teilnahme an der Online-Initiative KV-SafeNet. Zu dieser hat sich die Mehrheit der KVen zusammengeschlossen, um einen gemeinsamen Standard im Gesundheitswesen zu schaffen. "Wir wollen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Möglichkeit geben, über das KV-SafeNet eine sichere Verbindung zur Kommunikation mit der KV und mit ihren Kollegen aufzubauen", führte der KBV-Vorstand aus. Dem KV-SafeNet haben sich bereits 5.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten angeschlossen.
Deutliche Worte fand Müller zu der Frage nach der Delegation oder Substitution ärztlicher Leistungen: "Ärzte müssen und können nicht alles selbst machen! Aus diesem Grund können und sollen besonders qualifizierte medizinische Fachangestellte mehr Aufgaben übernehmen. Wir sprechen uns allerdings nachdrücklich gegen eine Substitution ärztlicher Leistungen aus." Ein erklärtes Ziel der KBV sei es, die Delegationsmöglichkeiten auszubauen. Müller: "Die ärztliche Verantwortung ist unteilbar!"
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2
Pressekontakt: Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202 Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240 Nadine Jahnz, Tel.: 030 / 4005 - 2208
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