ots.Audio: Richtig beschweren - Tipps für unzufriedene Patienten
Geschrieben am 08-12-2008 |
Baierbrunn (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial ist unter http://www.presseportal.de/audio und http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -
Anmoderation: Wenn der Fernseher kaputt ist oder die Telefonrechnung zu hoch, dann beschweren wir uns. Im einen Fall beim Fernsehhändler, im anderen bei unserem Telefonanbieter, meist gibt es sogar eine eigene Hotline dafür. Doch wo können wir uns beschweren, wenn wir bei einem Arzt waren oder im Krankenhaus und uns schlecht behandelt fühlen? Über dieses Thema hat unsere Reporterin Petra Bröcker mit Peter Kanzler gesprochen, Chefredakteur der Apotheken Umschau.
Korrie-Talk mit O-Tönen
1. Frage: Hallo Petra Bröcker, du warst in letzter Zeit nicht krank, oder?
Ja, zum Glück bin ich kerngesund. Aber es kann ja schnell anders kommen als man denkt und schon liegt man im Krankenhaus. Wo man sich da beschweren kann, wenn man mit der Behandlung unzufrieden ist, das habe ich Peter Kanzler von der Apotheken Umschau gefragt:
(O-Ton 1), 7 sec. "In den meisten Krankenhäusern gibt es eine Beschwerdestelle oder es gibt ehrenamtliche Patientenvertreter oder Ombudsleute."
Außerdem gibt es in vielen Städten Verbraucherzentralen, die weiterhelfen können. Und die Krankenkassen haben Adressen von unabhängigen Patientenberatungsstellen in Deutschland.
2. Frage: Wenn ich mich beschwere, was passiert dann eigentlich genau?
Das läuft meistens so ab, dass die Beschwerdestelle sich mit dem entsprechenden Arzt in Verbindung setzt, sagt Peter Kanzler:
(O-Ton 2) 7 sec. "In der Regel muss sich der behandelnde Arzt oder der Pfleger zu den Vorwürfen äußern, und das sollte schriftlich geschehen."
Wenn das zu keiner Klärung führt, gibt es aber für die Patienten noch weitere Möglichkeiten:
(O-Ton 3) 12 sec. "Wenn sich ein Patient zum Beispiel über einen schweren ärztlichen Behandlungsfehler beklagt, dann kann er ein Schlichtungsverfahren bei der Landesärztekammer einleiten. Dort klären dann Ärzte und Juristen die Vorwürfe."
Allerdings kommt das wohl eher selten vor, meistens beschweren sich die Patienten darüber, dass sie so lange warten müssen.
3. Frage: Aber wenn ich wütend bin, weil ich lange warten musste, bringt mir dann die Beschwerde im Nachhinein überhaupt noch etwas?
Also man kann immerhin erst einmal seinen Frust abladen, das ist ja auch schon etwas wert, so Peter Kanzler:
(O-Ton 4) 10 sec. "In den meisten Fällen ist es ja so, dass der Betroffene erst einmal Dampf ablassen will und oft hilft es, wenn einem jemand anders zuhört und manchmal ist es ja damit auch schon getan."
Manche Patienten haben aber ein ganz anderes Problem, und da kann eine Beschwerde regelrecht Wunder wirken:
(O-Ton 5) 8 sec. "Ombudsleute oder unabhängige Patientenvertreter helfen auch dann, wenn man zum Beispiel trotz akuter Beschwerden keinen Arzttermin bekommt."
Das ist offensichtlich gar nicht so selten, und wenn man krank ist, ist man ja meist auch gar nicht in der Verfassung, sein Recht auf medizinische Versorgung durchzusetzen. Wer Hilfe braucht, sollte sich in so einem Fall am besten an seine Krankenkasse wenden oder an die Verbraucherzentrale.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2
Pressekontakt: Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.gesundheitpro.de www.wortundbildverlag.de
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