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Haufe aktuell: Bundesverfassungsgericht kippt Pendlerpauschale

Geschrieben am 09-12-2008

Freiburg (ots) -

- Soeben hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet,
dass der Paragraf 9, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in der
Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 mit dem Grundgesetz
unvereinbar und deshalb ungültig ist. Das heißt, die seit 1.
Januar 2007 geltende Neuregelung der Bundesregierung zur
Pendlerpauschale ist unwirksam. Die Bundesregierung muss jetzt
eine verfassungskonforme Neuregelung vorlegen.

Zum Ausgang des Verfahrens äußert sich der Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle: "Ich freue mich über dieses klare
Signal aus Karlsruhe. Hoffentlich wird die Entscheidung zu einem
Konjunktur-Programm für viele Arbeitnehmer, die tagtäglich mit hohen
Benzinkosten oder Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel zum
Arbeitsplatz gelangen."

Hintergrundinformationen und Interviews mit dem
Verfahrensbevollmächtigten Prof. Gerhard Geckle in Kürze auf dem
Steuerportal der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/steuern

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/3683-975
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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