Meister: Zur Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale
Geschrieben am 09-12-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage zur sog. Pendlerpauschale erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Pendlerpauschale in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte sind in der bestehenden steuerlichen Systematik angemessen zu berücksichtigen. Im Interesse der Rechtssicherheit war es gut, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Es bleibt der politischen Gestaltung durch den Gesetzgeber überlassen, eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Besteuerung der Pendler herzustellen. Solange gilt die alte Rechtslage. Im Interesse der konjunkturellen Stabilisierung muss auf eine Gegenfinanzierung verzichtet werden.
Die große Koalition wird nun zügig die Entscheidung analysieren und danach einen verfassungskonformen Rechtszustand herstellen.
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