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Börsen-Zeitung: Alles oder nichts, Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale von Angela Wefers

Geschrieben am 09-12-2008

Frankfurt (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
politisch heiß umstrittenen Pendlerpauschale hat unverhoffte
Nebenwirkungen. Kurzfristig erhalten rund 20 Millionen Pendler für
drei Jahre Steuerentlastungen von 7,5 Mrd. Euro. Davon fließen in den
ersten drei Monaten 2009 allein 3 Mrd. Euro - rückwirkend für die
2007 veränderte und nun für verfassungswidrig erklärte
Pendlerpauschale. Die Rückzahlung wirkt in der akuten Finanzkrise als
Konjunkturprogramm erster Güte. Zwar kommt es politisch unfreiwillig,
hilft aber, den Wachstumseinbruch abzufedern.

Zugleich hat das Gericht bei der Politik die Daumenschrauben
angezogen. Das Urteil, mit dem die Richter erneut eine Steuerregelung
für verfassungswidrig erklärt haben, fällt besonders schmerzlich aus.
Rein fiskalische Betrachtungen reichen in der Steuerpolitik nicht
aus. Dies haben die Richter zwar schon früher entschieden, z. B. zur
Vermögensteuer oder zur Absetzbarkeit der Vorsorgebeiträge für die
Krankenversicherung, aber sie haben bislang keine Nachzahlungen
dieses Ausmaßes verfügt. In früheren Urteilen wurde meist nur Abhilfe
für die Zukunft verordnet.

Anders als es die zahlreichen frohlockenden Reaktionen auf das
Urteil suggerieren mögen, ist mit dem Urteil die künftige Existenz
der Pendlerpauschale jedoch keineswegs gesichert. Das Urteil verwirft
lediglich die aktuelle Härtefallregelung für einen Teil der Pendler.
Gleichbehandlung lautet der Grundsatz - auch und besonders im
Steuerrecht. Die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt, Kosten des
Wohnens und Fahrten zur Arbeitsstätte sind nicht zwangsläufig Sache
der Allgemeinheit der Steuerzahler. Auch die Wissenschaft ist in
diesem Punkt gespalten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber deshalb keine
Richtung vorgegeben, aber ganz konsistent verfügt: alles oder nichts.

Wenn Fahrtkosten absetzbar sind, dann auch alle anderen
berufsbedingten Kosten und für alle Steuerzahler - Selbständige wie
Angestellte. Heute sind die Grenzen vielfach schwammig. Der Blaumann
für den Monteur ist Berufsbekleidung, der Smoking für den
Gesellschaftskolumnisten nicht. Den Gesetzgeber stellt das Gericht
vor eine fast unlösbare Aufgabe. Viel spricht deshalb dafür, zu
pauschalieren. Dies wird den Steuerzahlern gerecht und schützt den
Gesetzgeber vor verfassungsrechtlich angreifbaren
Einzelfallregelungen.

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377
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Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0


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