EINHORN Mode Manufaktur erwirkt einstweilige Verfügung gegen MANGO
Geschrieben am 11-12-2008 |
Kirchentellinsfurt (ots) - Die deutsche Traditionsmarke EINHORN wirft dem spanischen Modeunternehmen wiederholte Markenrechtverletzung des geschützten Warenzeichens vor.
Das EINHORN Warenzeichen ist seit 80 Jahren eine renommierte Hemdenmarke. Die Wortmarke ist seit 1959 international geschützt, das Symbol mit dem Einhornkopf in Variationen seit 1972, seit 2005 auch das stehende Einhorn. Herrenhemden und Damenblusen mit dem Einhornsymbol werden inzwischen in ganz Europa von der EINHORN Mode Manufaktur vertrieben. Diese Markenrechte wurden von der Modemarke MANGO jetzt nachweislich verletzt. In mehreren europäischen Ländern verwendet MANGO ein Einhornsymbol für Bekleidungsstücke und seine neue Herrenmoden-Boutiquen HE. "Wir werden alle juristischen Mittel einsetzen, um unsere Marke zu schützen und Schaden für unser Unternehmen und Mitarbeiter abzuwenden", gibt sich EINHORN Geschäftsführer Michael Krieger entschlossen.
Bereits 2003 hatte Mango nachweislich gegen geltendes Markenrecht von EINHORN verstoßen und Bekleidungsstücke mit einem Einhorn-Symbol gekennzeichnet. EINHORN und MANGO einigten sich damals außergerichtlich. MANGO unterschrieb eine Unterlassungserklärung und zahlte Schadensersatz. "Der aktuelle Fall hat eine neue Dimension. Das Einhornsymbol wird von MANGO nicht nur für einzelne Bekleidungsstücke verwendet, sondern für eine komplette Herrenkollektion inklusive Shop-Optik. Darüber hinaus wird das Logo international in Werbemitteln und in Onlineshops eingesetzt. Für unsere Kunden besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr. Der Schaden für unser Unternehmen ist immens", so Krieger weiter.
Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet. Am 28. November stellten die Rechtsvertreter von EINHORN den Unternehmen des MANGO-Konzerns eine Abmahnung zu. Innerhalb der vorgegebenen Frist wurde von MANGO keine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet, vielmehr setzte MANGO den Gebrauch der Einhornsymbolik ohne jede Einschränkung fort. Daraufhin hat EINHORN am 09.12.2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt bzw. Hauptsachverfahren eingeleitet, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Vertreten wird EINHORN durch die renommierte Münchner Kanzlei rwzh Rechtsanwälte roetzer wachinger zoebisch haas. Die Anwälte sind auf gewerblichen Rechtsschutz und das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht spezialisiert.
"Wir sind als Mittelständler in der Modewelt gegenüber Mango vielleicht nur ein kleiner Fisch. Aber wir wissen, was wir tun und können uns zu Wehr setzen. Die Rechtslage ist eindeutig. Über viele Jahre haben wir die Marke international aufgebaut. Die Qualitätsmarke EINHORN ist unser Kapital und ein Leistungsversprechen an unsere Kunden. Wir werden sie mit allen Mitteln verteidigen", betont Michael Krieger.
Über EINHORN
Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG verkauft hochwertige Herrenhemden unter der renommierten Marke EINHORN. Darüber hinaus besteht ein Lizenzgeschäft mit namhaften Modelabels. Das schwäbische Unternehmen mit Sitz in Kirchentellinsfurt in der Nähe von Reutlingen kann auf eine langjährige Geschichte zurückblicken: seine Gründung war 1924. Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und erwirtschaftet einen Umsatz in Höhe von ca. EUR 25 Mio. Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG unterhält keine eigenen Produktionsstätten, sondern ist spezialisiert auf die Bereiche Design/Kollektionsentwicklung, Qualitätsmanagement (eigenes Labor), Marketing/Markenführung und Vertrieb.
Originaltext: EINHORN Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73905 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73905.rss2
Pressekontakt: Melanie Lammers Tel.: 040/679446-191 m.lammers@faktor3.de
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