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EINHORN Mode Manufaktur erwirkt einstweilige Verfügung gegen MANGO

Geschrieben am 11-12-2008

Kirchentellinsfurt (ots) - Die deutsche Traditionsmarke EINHORN
wirft dem spanischen Modeunternehmen wiederholte
Markenrechtverletzung des geschützten Warenzeichens vor.

Das EINHORN Warenzeichen ist seit 80 Jahren eine renommierte
Hemdenmarke. Die Wortmarke ist seit 1959 international geschützt, das
Symbol mit dem Einhornkopf in Variationen seit 1972, seit 2005 auch
das stehende Einhorn. Herrenhemden und Damenblusen mit dem
Einhornsymbol werden inzwischen in ganz Europa von der EINHORN Mode
Manufaktur vertrieben. Diese Markenrechte wurden von der Modemarke
MANGO jetzt nachweislich verletzt. In mehreren europäischen Ländern
verwendet MANGO ein Einhornsymbol für Bekleidungsstücke und seine
neue Herrenmoden-Boutiquen HE. "Wir werden alle juristischen Mittel
einsetzen, um unsere Marke zu schützen und Schaden für unser
Unternehmen und Mitarbeiter abzuwenden", gibt sich EINHORN
Geschäftsführer Michael Krieger entschlossen.

Bereits 2003 hatte Mango nachweislich gegen geltendes Markenrecht
von EINHORN verstoßen und Bekleidungsstücke mit einem Einhorn-Symbol
gekennzeichnet. EINHORN und MANGO einigten sich damals
außergerichtlich. MANGO unterschrieb eine Unterlassungserklärung und
zahlte Schadensersatz. "Der aktuelle Fall hat eine neue Dimension.
Das Einhornsymbol wird von MANGO nicht nur für einzelne
Bekleidungsstücke verwendet, sondern für eine komplette
Herrenkollektion inklusive Shop-Optik. Darüber hinaus wird das Logo
international in Werbemitteln und in Onlineshops eingesetzt. Für
unsere Kunden besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr. Der Schaden
für unser Unternehmen ist immens", so Krieger weiter.

Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet. Am 28. November
stellten die Rechtsvertreter von EINHORN den Unternehmen des
MANGO-Konzerns eine Abmahnung zu. Innerhalb der vorgegebenen Frist
wurde von MANGO keine Unterlassungsverpflichtungserklärung
unterzeichnet, vielmehr setzte MANGO den Gebrauch der Einhornsymbolik
ohne jede Einschränkung fort. Daraufhin hat EINHORN am 09.12.2008
eine einstweilige Verfügung erwirkt bzw. Hauptsachverfahren
eingeleitet, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Vertreten
wird EINHORN durch die renommierte Münchner Kanzlei rwzh
Rechtsanwälte roetzer wachinger zoebisch haas. Die Anwälte sind auf
gewerblichen Rechtsschutz und das deutsche und spanische
Wirtschaftsrecht spezialisiert.

"Wir sind als Mittelständler in der Modewelt gegenüber Mango
vielleicht nur ein kleiner Fisch. Aber wir wissen, was wir tun und
können uns zu Wehr setzen. Die Rechtslage ist eindeutig. Über viele
Jahre haben wir die Marke international aufgebaut. Die Qualitätsmarke
EINHORN ist unser Kapital und ein Leistungsversprechen an unsere
Kunden. Wir werden sie mit allen Mitteln verteidigen", betont Michael
Krieger.

Über EINHORN

Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG verkauft hochwertige
Herrenhemden unter der renommierten Marke EINHORN. Darüber hinaus
besteht ein Lizenzgeschäft mit namhaften Modelabels. Das schwäbische
Unternehmen mit Sitz in Kirchentellinsfurt in der Nähe von Reutlingen
kann auf eine langjährige Geschichte zurückblicken: seine Gründung
war 1924. Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG beschäftigt rund
100 Mitarbeiter und erwirtschaftet einen Umsatz in Höhe von ca. EUR
25 Mio. Die EINHORN Mode Manufaktur GmbH & Co. KG unterhält keine
eigenen Produktionsstätten, sondern ist spezialisiert auf die
Bereiche Design/Kollektionsentwicklung, Qualitätsmanagement (eigenes
Labor), Marketing/Markenführung und Vertrieb.

Originaltext: EINHORN
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73905.rss2

Pressekontakt:
Melanie Lammers
Tel.: 040/679446-191
m.lammers@faktor3.de


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