Einstweilige Verfügung gegen München Live TV: Keine Werbung für Sportwettenanbieter
Geschrieben am 19-06-2006 |
München (ots) -
- Lotto Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen München Live TV Fernsehen - Einstweilige Verfügung verbietet München Live TV Werbung für Sportwetten zu schalten, die nicht vom Freistaat Bayern oder durch ein anderes Bundesland behördlich erlaubt sind - Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern: "Wir begrüßen diese Entscheidung, da sie die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Richtung der Spielsuchtbekämpfung konsequent umsetzt und illegalen Sportwettenanbieter einen Riegel vorschiebt".
Das Landgericht München I hat dem Sender München Live TV durch einstweilige Verfügung vom 19.06.06 (Az 9HK O 10688/06) verboten, weiterhin Werbung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für Sportwetten auszustrahlen, die - so das Gericht wörtlich - "nicht durch den Freistaat Bayern oder durch ein anderes Bundesland behördlich erlaubt sind". Die einstweilige Verfügung wurde von der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern erwirkt.
Der Beschluss des Landgerichts München I folgt somit ebenfalls der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner Entscheidung betont hat, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Auch gegen den Fernsehsender RTL hat kürzlich das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für einen privaten Sportwettenanbieter erlassen.
Lediglich der staatliche Anbieter ODDSET darf aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen.
Der staatliche Anbieter ODDSET hat als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein Angebot nur noch unter strikter Werbezurückhaltung vertrieben. Beispielweise wurden die ODDSET zur Fußball-Weltmeisterschaft reservierten Bandenwerbeflächen den SOS-Kinderdörfern kostenlos zur Verfügung gestellt.
"Diese einstweilige Verfügung bestätigt mich in der Auffassung, dass es nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein kann, dass ODDSET seine Werbung einstellt und die privaten Anbieter, die in Deutschland nicht über die erforderlichen Erlaubnisse verfügen, anschließend mit ihrem reißerischen Angebot praktisch kampflos den Markt erobern" sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei ODDSET.
"Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend erfüllt, während die privaten - zum Großteil illegal agierenden Anbieter - noch schnell millionenschwere Sponsoringverträge abgeschlossen haben und gleichzeitig mit massiver Werbung für ihre Angebote die Spielsucht zur WM anheizen" so Horak weiter.
ODDSET-Anwalt Dr. Manfred Hecker schloss nicht aus, dass auch gegen andere Fernseh- und Radiosender gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.
Originaltext: ODDSET Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2
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