Presse- und Vertriebsfreiheit sind unverzichtbare Grundrechte
Geschrieben am 12-12-2008 |
Köln (ots) - Anlässlich des 60jährigen Bestehens der "UN-Menschenrechtscharta" hat der Bundesverband Presse-Grosso die weltweite Bedeutung der Meinungs-, Informations- und Vertriebsfreiheit als unverzichtbare Menschenrechte hervorgehoben.
Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet und stellt die Grundlage des humanitären Völkerrechts dar. Sie ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Die Menschenrechtserklärung definiert in 30 Artikeln die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält." Artikel 19 formuliert die Forderung nach Informations- und Meinungsfreiheit. Danach hat jeder das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt auch die Freiheit ein, Meinungen über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Die Väter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland haben die Meinungs- und Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes als wesentliche Menschenrechte verankert. Seit Gründung der Bundesrepublik entwickelte sich eine blühende und vielfältige Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft sowie eine effiziente Vertriebsperformance. Die Bundesrepublik verfügt mit 120 Tausend Presseverkaufsstellen über ein weltweit einmalig dichtes Vertriebsnetz für Presseerzeugnisse. Die Tätigkeit des Pressegroßhandels steht unter dem Schutz der Verfassung. Das Presse-Grosso trägt als neutrales Verteilungs- und Versorgungssystem zur Gewährleistung der Grundrechte auf Pressefreiheit, Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit bei.
Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention haben die Konventionsstaaten die Pflicht zur Pluralismussicherung und zur Sicherung pluralistischer Informationen durch eine entsprechende Presseinfrastruktur. Diese umfasst auch die Gewährleistung eines effektiven, neutralen Pressevertriebsnetzes, wie z.B. das deutsche Presse-Grosso, um die Aufgaben, die die Menschenrechtskonvention beinhaltet, wirksam erfüllen zu können.
Originaltext: Bundesverband Presse-Grosso e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62564 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62564.rss2
Pressekontakt: Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln, Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de, Internet: www.pressegrosso.de, Kontakt: Kai-Christian Albrecht (ka@bvpg.de)
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