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Presse- und Vertriebsfreiheit sind unverzichtbare Grundrechte

Geschrieben am 12-12-2008

Köln (ots) - Anlässlich des 60jährigen Bestehens der
"UN-Menschenrechtscharta" hat der Bundesverband Presse-Grosso die
weltweite Bedeutung der Meinungs-, Informations- und
Vertriebsfreiheit als unverzichtbare Menschenrechte hervorgehoben.

Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde am 10.
Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in
Paris verkündet und stellt die Grundlage des humanitären Völkerrechts
dar. Sie ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu
den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Die
Menschenrechtserklärung definiert in 30 Artikeln die grundlegenden
Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, "ohne
irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler
oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand und
unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land
steht, in dem er sich aufhält." Artikel 19 formuliert die Forderung
nach Informations- und Meinungsfreiheit. Danach hat jeder das Recht
auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht
schließt auch die Freiheit ein, Meinungen über Medien jeder Art und
ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen,
zu empfangen und zu verbreiten.

Die Väter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland haben die
Meinungs- und Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes als
wesentliche Menschenrechte verankert. Seit Gründung der
Bundesrepublik entwickelte sich eine blühende und vielfältige
Zeitungs- und Zeitschriftenlandschaft sowie eine effiziente
Vertriebsperformance. Die Bundesrepublik verfügt mit 120 Tausend
Presseverkaufsstellen über ein weltweit einmalig dichtes
Vertriebsnetz für Presseerzeugnisse. Die Tätigkeit des
Pressegroßhandels steht unter dem Schutz der Verfassung. Das
Presse-Grosso trägt als neutrales Verteilungs- und Versorgungssystem
zur Gewährleistung der Grundrechte auf Pressefreiheit, Pressevielfalt
und Überallerhältlichkeit bei.

Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention haben die
Konventionsstaaten die Pflicht zur Pluralismussicherung und zur
Sicherung pluralistischer Informationen durch eine entsprechende
Presseinfrastruktur. Diese umfasst auch die Gewährleistung eines
effektiven, neutralen Pressevertriebsnetzes, wie z.B. das deutsche
Presse-Grosso, um die Aufgaben, die die Menschenrechtskonvention
beinhaltet, wirksam erfüllen zu können.

Originaltext: Bundesverband Presse-Grosso e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62564
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62564.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V.,
Händelstraße 25-29,
50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0,
Fax: 0221/921337-44,
E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de,
Kontakt: Kai-Christian Albrecht (ka@bvpg.de)


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