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BDI: Keine faulen Kompromisse im Vergaberecht - Koalitionsplan verstößt gegen Europarecht - Teure Sanktionen drohen - Zukunft für öffentlich-private Partnerschaften sichern

Geschrieben am 14-12-2008

Berlin (ots) - "Durch ein neues Vergaberecht drohen Sanktionen des
Europäischen Gerichtshofes, die mit immensen Belastungen für die
Steuerzahler verbunden wären. Die Pläne der Koalition verstoßen gegen
europäische Vorgaben, sollte sie Kooperationen der Kommunen
untereinander von der öffentlichen Ausschreibungspflicht befreien."
Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf mit Blick auf
die bevor stehenden Ausschussberatungen zur Reform des Vergaberechts
im Bundestag am kommenden Mittwoch. "Jeder einzelne
Beschaffungsvertrag wäre rechtswidrig und müsste rückabgewickelt
werden."

Auch die Koalitionsvorschläge für öffentlich-private
Partnerschaften führten in eine Sackgasse. "Es ist falsch,
öffentlich-private Partnerschaften künftig zwingend in Fach- und
Teillose aufzuteilen. Der Vorteil von PPP-Projekten liegt gerade im
Effizienzgewinn, der aus der Gesamtvergabe der Leistungen
resultiert", so Schnappauf.

Der BDI-Hauptgeschäftsführer plädierte dafür, die historisch
gewachsene erfolgreiche Mitwirkung der Wirtschaft und der
Gewerkschaften in den Verdingungsordnungen beizubehalten. "Die
Verdingungsausschüsse erarbeiten die praktische Ausgestaltung des
Vergabevorgangs. Sie sind ein Garant dafür, dass die
Verdingungsordnungen von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite
akzeptiert und gelebt werden. Eine grundlose Beschneidung ihrer
Zuständigkeiten darf es nicht geben", forderte Schnappauf.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
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Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
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