Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Streichung der Ausnahmeklausel für den Wohnungsmarkt im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Geschrieben am 20-06-2006 |
Berlin (ots) -
Bitte beachten Sie die Sperrfrist: 20. Juni 2006, 09:00 Uhr!
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), mit dem sich der Bundestag heute zum ersten Mal befasst. "Das Gesetz stärkt die Position von Betroffenen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Aus menschenrechtlicher Perspektive sei es wichtig, dass die im Entwurf enthaltenen Diskriminierungsmerkmale sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht Berücksichtigung fänden.
Kritik äußerte der Menschenrechtsexperte an der Ausnahmeklausel, die für den Wohnungsmarkt eine Ungleichbehandlung mit dem Ziel der Herstellung 'ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse' für zulässig erklärt. "Ich befürchte, dass diese Klausel als allgemeine Rechtfertigung für rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt genutzt werden könnte", sagte Bielefeldt.
Das Menschenrechtsinstitut sieht zudem Schwachstellen im Entwurf bei der Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass eine starke und unabhängige Antidiskriminierungsstelle für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes zentrale Bedeutung habe, so Bielefeldt. "Die Stelle sollte stärkere Befugnisse bei der rechtlichen Beratung und Begleitung der Betroffenen bekommen. Ihre Besetzung sollte von der Legislaturperiode abgekoppelt werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu gewährleisten."
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Tamara Nierstenhöfer Telefon (030) 259 359 13 Mobil (0176) 23179700 Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
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