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Klöckner: Union kümmert sich um Verbraucherinteres-sen bei Rechtsverstößen

Geschrieben am 17-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte im
Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Forderungen der Linken und Grünen, alle Informationen im Rahmen
von Dioxin-, Melanin- und Acrylamid-Untersuchungen ohne Überprüfung
und Zögern sofort zu veröffentlichen, führten im Ernährungsausschuss
zu heftigen Debatten. Im Lichte der aktuellen Diskussion über
dioxinbelastetes Fleisch aus Irland wurde die Frage aufgeworfen, ob
eine Veröffentlichung der Lieferbeziehungen durch die zuständigen
Behörden auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
möglich ist. Das ist es, aber nicht ohne die angebrachte,
gewissenhafte Überprüfung der Daten.

Die Forderung der Linken, es dürfe kein Zögern beim
Veröffentlichen von Lieferwegen geben, wirft Fragen nach deren
Ernsthaftigkeit auf: Die linke Berliner Gesundheitssenatorin
Lompscher hatte bis zum Wochenende nämlich keine Lieferbeziehungen
zum Dioxin-Fleisch in der Öffentlichkeit genannt, obwohl Berlin seit
2003 ein eigenes VIG hat.

Erschreckend ist auch, wie vergesslich die Grünen sein können und
ohne Scham Forderungen stellen, die sie selbst in rot-grüner
Regierungsverantwortung nicht einmal im Ansatz erfüllten. Die
damaligen Künast-Entwürfe für das VIG erklärten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse ohne jede Ausnahme für schützenwert - gegen das
Informationsinteresse der Verbraucher.

Die Union hat dagegen konkrete Verbesserungen für die Verbraucher
erreicht. Denn die für die Verbraucher besonders wichtige Ausnahme
vom Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei Rechtsverstößen
wurde seinerzeit von Bundesminister Seehofer durchgesetzt. In den
vorgelegten Entwürfen der damaligen Ministerin Künast war dies noch
nicht vorgesehen! Und anderes als in den von den Grünen
verantworteten Entwürfen haben wir in der Begründung zum VIG
ausdrücklich klargestellt, dass negative Untersuchungsergebnisse im
Regelfall kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellen. Denn das
VIG stellt - anders als andere Informationsgesetze - ausdrücklich
klar, dass Rechtsverstöße nicht unter den Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen fallen.

Während die damalige Ministerin Künast eine generell
Bearbeitungsfrist von in der Regel zwei Monaten vorgesehen hat, haben
wir im geltenden VIG die Fristen halbiert. Ebenso wollte die damalige
Ministerin Künast während laufender Verwaltungsverfahren keine
Informationen erteilen, die Union hat auch hier eine Ausnahme für
Rechtsverstöße durchgesetzt. Auch waren in dem alten VIG-Entwurf von
Frau Künast generell kostendeckende Gebühren vorgesehen, unter dem
unionsgeführten Ministerium wurden hingegen Ermäßigungsmöglichkeiten
aus sozialen Gründen sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses
eingeführt. Auch hier gilt: Bei Daten über Rechtsverstöße ist die
Auskunft nach dem neuen VIG völlig kostenfrei. Dies ist im Gesetz
selbst ausdrücklich klargestellt.

Die grüne und die linke Taube auf dem Dach helfen dem Verbraucher
nichts. Nur das, was er konkret in der Hand hat, verbessert seine
Situation als Konsument. Und diese konkreten Regelungen haben die
Unionspolitiker getroffen. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der
effektive Verbraucherschutz wichtiger als populistische Sprechblasen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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