Klöckner: Union kümmert sich um Verbraucherinteres-sen bei Rechtsverstößen
Geschrieben am 17-12-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Forderungen der Linken und Grünen, alle Informationen im Rahmen von Dioxin-, Melanin- und Acrylamid-Untersuchungen ohne Überprüfung und Zögern sofort zu veröffentlichen, führten im Ernährungsausschuss zu heftigen Debatten. Im Lichte der aktuellen Diskussion über dioxinbelastetes Fleisch aus Irland wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Veröffentlichung der Lieferbeziehungen durch die zuständigen Behörden auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) möglich ist. Das ist es, aber nicht ohne die angebrachte, gewissenhafte Überprüfung der Daten.
Die Forderung der Linken, es dürfe kein Zögern beim Veröffentlichen von Lieferwegen geben, wirft Fragen nach deren Ernsthaftigkeit auf: Die linke Berliner Gesundheitssenatorin Lompscher hatte bis zum Wochenende nämlich keine Lieferbeziehungen zum Dioxin-Fleisch in der Öffentlichkeit genannt, obwohl Berlin seit 2003 ein eigenes VIG hat.
Erschreckend ist auch, wie vergesslich die Grünen sein können und ohne Scham Forderungen stellen, die sie selbst in rot-grüner Regierungsverantwortung nicht einmal im Ansatz erfüllten. Die damaligen Künast-Entwürfe für das VIG erklärten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ohne jede Ausnahme für schützenwert - gegen das Informationsinteresse der Verbraucher.
Die Union hat dagegen konkrete Verbesserungen für die Verbraucher erreicht. Denn die für die Verbraucher besonders wichtige Ausnahme vom Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei Rechtsverstößen wurde seinerzeit von Bundesminister Seehofer durchgesetzt. In den vorgelegten Entwürfen der damaligen Ministerin Künast war dies noch nicht vorgesehen! Und anderes als in den von den Grünen verantworteten Entwürfen haben wir in der Begründung zum VIG ausdrücklich klargestellt, dass negative Untersuchungsergebnisse im Regelfall kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellen. Denn das VIG stellt - anders als andere Informationsgesetze - ausdrücklich klar, dass Rechtsverstöße nicht unter den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fallen.
Während die damalige Ministerin Künast eine generell Bearbeitungsfrist von in der Regel zwei Monaten vorgesehen hat, haben wir im geltenden VIG die Fristen halbiert. Ebenso wollte die damalige Ministerin Künast während laufender Verwaltungsverfahren keine Informationen erteilen, die Union hat auch hier eine Ausnahme für Rechtsverstöße durchgesetzt. Auch waren in dem alten VIG-Entwurf von Frau Künast generell kostendeckende Gebühren vorgesehen, unter dem unionsgeführten Ministerium wurden hingegen Ermäßigungsmöglichkeiten aus sozialen Gründen sowie aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeführt. Auch hier gilt: Bei Daten über Rechtsverstöße ist die Auskunft nach dem neuen VIG völlig kostenfrei. Dies ist im Gesetz selbst ausdrücklich klargestellt.
Die grüne und die linke Taube auf dem Dach helfen dem Verbraucher nichts. Nur das, was er konkret in der Hand hat, verbessert seine Situation als Konsument. Und diese konkreten Regelungen haben die Unionspolitiker getroffen. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der effektive Verbraucherschutz wichtiger als populistische Sprechblasen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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