Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsextremismus Ex-Verfassungsrichter Jentsch: Neues NPD-Verbotsverfahren ist hochriskant
Geschrieben am 17-12-2008 |
Halle (ots) - Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hält ein neues NPD-Verbotsverfahren für hoch riskant. "Wer den Weg eines Verbotsantrages geht, geht einen sehr steinigen Weg", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Zwar "wäre es richtig und wichtig, ein Verfahren durchzuführen, um die Verbotskriterienklarzustellen, die heute gelten. Dann müsste man allerdings bereit sein, auch eine Niederlage vor Gericht auszuhalten. Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will, kann man kein Verbotsverfahren in Gang setzen." Jentsch erklärte weiter: "Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gehen auch insoweit ein hohes Risiko ein, weil 2003 gesagt worden ist, V-Leute müssten vor dem Antrag aus den Führungsgremien der NPD abgezogen sein. Ich vermute, dass das in einem neuen Verfahren Bestand haben würde. Die Politik muss sich entscheiden, ob sie bereit ist, die Beobachtung insoweit aufzugeben." Zudem lägen "die Präzedenzfälle über 50 Jahre zurück. Damals sind Verbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands geführt worden - und zwar erfolgreich. Nur: Das war wenige Jahre nach der Niederlage Nazi-Deutschlands. In der SRP sammelten sich alte Nazis. Die KPD war der verlängerte Arm einer Weltmacht, die die Bundesrepublik bedrohte." Das sei heute anders.
Der Ex-Verfassungsrichter sagte, die formalen Hürden seien hoch. "An diesen hohen Hürden ist aber der Gesetzgeber teilweise selbst schuld. Er hat es in der Hand, sie etwas niedriger zu machen. Für einen Erfolg in einem Verbotsverfahren bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Richter. Dies sind acht. Es müssen also sechs Richter zustimmen - was de facto einer Drei-Viertel-Mehrheit entspricht. In der Praxis scheiden immer wieder Richter aus. Gehen zwei Richter, bleiben sechs Richter übrig. Dann liegt sogar ein Einstimmigkeitserfordernis vor. Die Frage lautet, ob das erforderlich ist, oder ob man nicht Regelungen treffen kann, die diese Zuspitzung vermeiden. Naheliegend wäre, dass ausscheidende Richter das Verbotsverfahren zum Abschluss bringen müssen. Dazu müsste man das Verfassungsgerichtsgesetz ändern. Die zweite Frage lautet, ob eine Drei-Viertel-Mehrheit nötig ist oder ob nicht eine einfache Mehrheit ausreicht."
Jentsch war 2003 Mitglied des Zweiten Senats, der das Verbotsverfahren unter Hinweis auf die V-Leute stoppte. Er selbst plädierte damals für die Fortsetzung des Verfahrens.
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