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Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsextremismus Ex-Verfassungsrichter Jentsch: Neues NPD-Verbotsverfahren ist hochriskant

Geschrieben am 17-12-2008

Halle (ots) - Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim
Jentsch hält ein neues NPD-Verbotsverfahren für hoch riskant. "Wer
den Weg eines Verbotsantrages geht, geht einen sehr steinigen Weg",
sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung"
(Donnerstag-Ausgabe). Zwar "wäre es richtig und wichtig, ein
Verfahren durchzuführen, um die Verbotskriterienklarzustellen, die
heute gelten. Dann müsste man allerdings bereit sein, auch eine
Niederlage vor Gericht auszuhalten. Wenn man dieses Risiko nicht
eingehen will, kann man kein Verbotsverfahren in Gang setzen."
Jentsch erklärte weiter: "Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
gehen auch insoweit ein hohes Risiko ein, weil 2003 gesagt worden
ist, V-Leute müssten vor dem Antrag aus den Führungsgremien der NPD
abgezogen sein. Ich vermute, dass das in einem neuen Verfahren
Bestand haben würde. Die Politik muss sich entscheiden, ob sie bereit
ist, die Beobachtung insoweit aufzugeben." Zudem lägen "die
Präzedenzfälle über 50 Jahre zurück. Damals sind Verbotsverfahren
gegen die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei
Deutschlands geführt worden - und zwar erfolgreich. Nur: Das war
wenige Jahre nach der Niederlage Nazi-Deutschlands. In der SRP
sammelten sich alte Nazis. Die KPD war der verlängerte Arm einer
Weltmacht, die die Bundesrepublik bedrohte." Das sei heute anders.

Der Ex-Verfassungsrichter sagte, die formalen Hürden seien hoch.
"An diesen hohen Hürden ist aber der Gesetzgeber teilweise selbst
schuld. Er hat es in der Hand, sie etwas niedriger zu machen. Für
einen Erfolg in einem Verbotsverfahren bedarf es einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Richter. Dies sind
acht. Es müssen also sechs Richter zustimmen - was de facto einer
Drei-Viertel-Mehrheit entspricht. In der Praxis scheiden immer wieder
Richter aus. Gehen zwei Richter, bleiben sechs Richter übrig. Dann
liegt sogar ein Einstimmigkeitserfordernis vor. Die Frage lautet, ob
das erforderlich ist, oder ob man nicht Regelungen treffen kann, die
diese Zuspitzung vermeiden. Naheliegend wäre, dass ausscheidende
Richter das Verbotsverfahren zum Abschluss bringen müssen. Dazu
müsste man das Verfassungsgerichtsgesetz ändern. Die zweite Frage
lautet, ob eine Drei-Viertel-Mehrheit nötig ist oder ob nicht eine
einfache Mehrheit ausreicht."

Jentsch war 2003 Mitglied des Zweiten Senats, der das
Verbotsverfahren unter Hinweis auf die V-Leute stoppte. Er selbst
plädierte damals für die Fortsetzung des Verfahrens.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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