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Zuzahlungsbefreiungen für 2008 laufen aus: Patienten können Bescheinigungen für 2009 teilweise schon jetzt beantragen

Geschrieben am 18-12-2008

Berlin (ots) - Patientinnen und Patienten sollten sich rechtzeitig
bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2009
erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des
Kalenderjahres 2008 aus. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Nur bei Vorlage eines
Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss
in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden.
Ansonsten sind die Apotheken darauf vorbereitet, ihren Patientinnen
und Patienten jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete
Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft
einzutragen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen
verordneten Leistungen zuzahlen. Grundsätzlich belaufen sich die
Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises, mindestens fünf Euro und
höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen
Kosten zu entrichten. Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei
Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken
Menschen) können sich Versicherte befreien lassen.

Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des
Zuzahlungsbefreiungsrechners auf www.aponet.de ermitteln. Sobald sie
innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man eine Befreiung
beantragen. Dann erhält man ggf. einen Befreiungsbescheid. Einige
Krankenkassen bieten jedoch schon jetzt einen Antrag für 2009 an:
Dafür infrage kom-mende Patienten zahlen die errechnete
Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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