ZDF-Programmhinweis / Mittwoch, 26. Juli 2006, 22.45 Uhr / Der
Mordfall Jakob von Metzler / Ein Verbrechen und seine Folgen
Geschrieben am 20-06-2006 |
Mainz (ots) - Mittwoch, 26. Juli 2006, 22.45 Uhr
Der Mordfall Jakob von Metzler Ein Verbrechen und seine Folgen Film von Peter Reichard und Ulrike Angermann
Am 30. September 2002 verhaftet ein Sondereinsatzkommando der Polizei den Jurastudenten Magnus Gäfgen. Er hatte den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, für seine Freilassung eine Million Euro erpresst, dann aber den Jungen nicht freigelassen. Nach seiner Festnahme befragen Polizeibeamte den Verdächtigen immer wieder nach Jakobs Versteck Aber der Entführer gibt sich unbeeindruckt, hält mit immer neuen Lügen fast tausend Polizisten in Atem. Dann trifft Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner, der damals für den Fall zuständig ist, eine umstrittene Entscheidung: Ein Kriminalbeamter soll dem Verdächtigen Gäfgen Schmerzen androhen für den Fall, dass der sich weiterhin weigere, das Versteck des Kindes zu nennen. Gäfgen gibt daraufhin zu, dass er Jakob von Metzler getötet hat, und nennt nun auch das Versteck der Leiche.
Pflichtbewusst hält Wolfgang Daschner diese Drohung gegen Gäfgen in einem Vermerk fest. Es ist der 1. Oktober 2002. Seither steht Daschners Vermerk im Mittelpunkt juristischer Betrachtungen, führte zu öffentlichen Diskussionen über Folter und sorgte schließlich für ein Gerichtsurteil, das die Menschen bis heute spaltet: Wolfgang Daschner und sein Mitarbeiter wurden wegen Nötigung Gäfgens vom Frankfurter Landgericht verurteilt. Zu recht, sagen die einen, skandalös die anderen.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Frankfurter Gericht unmissverständlich fest: Ein Verstoß gegen die Achtung der Menschenwürde ist daher auch als verwerflich anzusehen, wenn dieser subjektiv zu dem Zweck erfolgt ist, das Leben eines Kindes zu retten.
Es war viel von der Menschenwürde die Rede, sagt Wolfgang Daschner heute zurückblickend, aber fast nur von der des Täters und nicht von der Menschenwürde des Kindes und seiner Familie. Das Grundgesetz verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Wenn aber beides nicht möglich ist, nämlich die Menschenwürde des Täters zu achten und gleichzeitig die Würde des Opfers zu schützen, dann muss eine Entscheidung getroffen werden.
Aber auch in solchen extremen Situationen dürfe die Polizei keine Tabus brechen, so Professor Winfried Hassemer, Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: Wenn ein Mensch, ein Räuber, ein Mörder, die Würde eines anderen Menschen verletzt, dann ist das ein Verbrechen. Wenn ein Polizeibeamter das tut, dann ist das auch ein Verbrechen. Aber hinzu kommt, es ist auch eine Katastrophe. Es ist eine Katastrophe für den Staat.
Die ZDF-Dokumentation zeichnet den Ablauf des Entführungsdramas aus Sicht der Polizei nach. Experten stellen die unterschiedlichen juristischen Sichtweisen dieses brisanten Falls dar. Und vor der Kamera äußert sich der Mann, dessen Entscheidung Rechtsgeschichte schrieb: Wolfgang Daschner.
Originaltext: ZDF Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7840 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7840.rss2
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