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Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder heraufgesetzt / 2. Der Gesundheitsfonds kommt: So macht man das Beste daraus

Geschrieben am 18-12-2008

Lübeck (ots) -

1. Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder
heraufgesetzt

Gute Nachricht für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie
noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage wird weiterhin
bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Damit bleibt die ursprünglich
vorgesehene Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr
unberücksichtigt.

Hintergrund: Bauherren und Immobilienkäufer konnten bis 2005 eine
Förderung für die eigenen vier Wände beantragen - die
Eigenheimzulage. Mit der Zulage wurde die Schaffung von selbst
genutztem Wohneigentum in Deutschland gefördert. Die Eigenheimzulage
ist bis heute eine der größten deutschen staatlichen Subventionen.
Sie besteht aus einer Grundförderung von einem Prozent der
Anschaffungskosten (maximal 1.250 Euro pro Jahr) und einer Zulage für
alle Kinder mit Kindergeldanspruch in Höhe von jährlich 800 Euro. Der
Förderzeitraum beträgt acht Jahre.

Anfang 2007 wurde das Alter für den Kindergeldbezug von 27 auf 25
Jahre gesenkt. Dies sollte ursprünglich auch für die Gewährung der
Eigenheimzulage gelten. Das Jahressteuergesetz 2009 sieht nun vor,
diese Regelung für die Eigenheimzulage unberücksichtigt zu lassen und
die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr weiter zu gewähren.
Voraussetzung ist, dass die Sprösslinge sich noch in der Ausbildung
befinden und höchstens Einkünfte von 7.680 Euro jährlich haben. Der
Allfinanzdienstleister Dr. Klein weist darauf hin, dass Einkünfte
über der Grenze von 7.680 Euro durch Werbungskosten, die für die
Ausbildung anfallen, gemindert werden können. So seien beispielsweise
Arbeitsmittel, Fachbücher, Fahrtkosten und Wochenendheimfahrten
steuerlich absetzbar.

2. Der Gesundheitsfonds kommt: So macht man das Beste daraus

In zwei Wochen beginnt ein neuer Abschnitt für alle gesetzlich
Krankenversicherten. Ab 1. Januar 2009 speisen sie mit ihren
Beiträgen den Gesundheitsfonds. Damit verbunden ist die Einführung
eines Krankenkasseneinheitsbeitrages von 15,5 Prozent.

Bislang beruhten die größten Unterschiede bei den gesetzlichen
Krankenkassen in ihren Beitragssätzen und weniger in den Leistungen.
Ab 2009 müssen sich die Krankenkassen bei gleichem Preis anhand
ihrer Leistungen messen lassen. Für viele gesetzlich Versicherte
bedeutet der Einheitssatz von 15,5 Prozent eine Verteuerung der
Krankenversicherung. Das Beste aus dieser Situation macht man, wenn
man sich jetzt die Leistungen der unterschiedlichen Kassen genau
ansieht und so für seine Beiträge das meiste herausholt.

Jeder Versicherte definiert seine Anforderungen an die
verschiedenen Leistungen selber. So gibt es Versicherte, die großen
Wert auf eine gute medizinische Hotline legen, die rund um die Uhr
erreichbar ist. Anderen ist eine Beitragsrückerstattung für den Fall,
dass innerhalb eines Beitragsjahres keine medizinischen Leistungen in
Anspruch genommen wurden, wichtiger.

Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein hat jetzt im Internet alle
wichtigen bundesweiten Krankenversicherungen mit ihren Leistungen
verglichen. Unter www.drklein.de/gesetzliche-krankenversicherung.html
sind die Leistungen zusammengefasst. Mit dem Vergleich kann jeder
Versicherte selbst entscheiden, welche Leistungen ihm wichtig sind -
und so die für ihn optimale Krankenkasse wählen. Wem die gesetzlichen
Leistungen nicht ausreichen, empfiehlt Dr. Klein, über den Abschluss
einer Krankenzusatz- oder Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Einen
Vergleich unterschiedlicher Versicherer bietet der
Allfinanzdienstleister ebenfalls im Internet an.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter
der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit
telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte -
vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur
Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co.
AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die
wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich
günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und
Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im
seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden
Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und
genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Pressekontakt:
Volker Bitzer
Senior Manager Communications
Hypoport AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -1931
Fax: +49 451 140 8 -7999
E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de


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