Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder heraufgesetzt / 2. Der Gesundheitsfonds kommt: So macht man das Beste daraus
Geschrieben am 18-12-2008 |
Lübeck (ots) -
1. Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder heraufgesetzt
Gute Nachricht für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage wird weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Damit bleibt die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr unberücksichtigt.
Hintergrund: Bauherren und Immobilienkäufer konnten bis 2005 eine Förderung für die eigenen vier Wände beantragen - die Eigenheimzulage. Mit der Zulage wurde die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland gefördert. Die Eigenheimzulage ist bis heute eine der größten deutschen staatlichen Subventionen. Sie besteht aus einer Grundförderung von einem Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.250 Euro pro Jahr) und einer Zulage für alle Kinder mit Kindergeldanspruch in Höhe von jährlich 800 Euro. Der Förderzeitraum beträgt acht Jahre.
Anfang 2007 wurde das Alter für den Kindergeldbezug von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dies sollte ursprünglich auch für die Gewährung der Eigenheimzulage gelten. Das Jahressteuergesetz 2009 sieht nun vor, diese Regelung für die Eigenheimzulage unberücksichtigt zu lassen und die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr weiter zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die Sprösslinge sich noch in der Ausbildung befinden und höchstens Einkünfte von 7.680 Euro jährlich haben. Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein weist darauf hin, dass Einkünfte über der Grenze von 7.680 Euro durch Werbungskosten, die für die Ausbildung anfallen, gemindert werden können. So seien beispielsweise Arbeitsmittel, Fachbücher, Fahrtkosten und Wochenendheimfahrten steuerlich absetzbar.
2. Der Gesundheitsfonds kommt: So macht man das Beste daraus
In zwei Wochen beginnt ein neuer Abschnitt für alle gesetzlich Krankenversicherten. Ab 1. Januar 2009 speisen sie mit ihren Beiträgen den Gesundheitsfonds. Damit verbunden ist die Einführung eines Krankenkasseneinheitsbeitrages von 15,5 Prozent.
Bislang beruhten die größten Unterschiede bei den gesetzlichen Krankenkassen in ihren Beitragssätzen und weniger in den Leistungen. Ab 2009 müssen sich die Krankenkassen bei gleichem Preis anhand ihrer Leistungen messen lassen. Für viele gesetzlich Versicherte bedeutet der Einheitssatz von 15,5 Prozent eine Verteuerung der Krankenversicherung. Das Beste aus dieser Situation macht man, wenn man sich jetzt die Leistungen der unterschiedlichen Kassen genau ansieht und so für seine Beiträge das meiste herausholt.
Jeder Versicherte definiert seine Anforderungen an die verschiedenen Leistungen selber. So gibt es Versicherte, die großen Wert auf eine gute medizinische Hotline legen, die rund um die Uhr erreichbar ist. Anderen ist eine Beitragsrückerstattung für den Fall, dass innerhalb eines Beitragsjahres keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden, wichtiger.
Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein hat jetzt im Internet alle wichtigen bundesweiten Krankenversicherungen mit ihren Leistungen verglichen. Unter www.drklein.de/gesetzliche-krankenversicherung.html sind die Leistungen zusammengefasst. Mit dem Vergleich kann jeder Versicherte selbst entscheiden, welche Leistungen ihm wichtig sind - und so die für ihn optimale Krankenkasse wählen. Wem die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen, empfiehlt Dr. Klein, über den Abschluss einer Krankenzusatz- oder Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Einen Vergleich unterschiedlicher Versicherer bietet der Allfinanzdienstleister ebenfalls im Internet an.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister. Die 100-prozentige Tochter der Hypoport AG bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von mehr als 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch internetgestützte Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die wir an unsere Privatkunden weitergeben. So werden meist deutlich günstigere Konditionen möglich, als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen sie anbieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Senior Manager Communications Hypoport AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -1931 Fax: +49 451 140 8 -7999 E-Mail: volker.bitzer@hypoport.de Internet: www.hypoport.de
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