Verantwortliche Entscheidung ermöglichen / Kolpingwerk Deutschland zur Bundestagsdebatte zur Problematik der Spätabtreibungen
Geschrieben am 18-12-2008 |
Köln/Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen ersten Beratung im Deutschen Bundestag zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Problematik der Spätabtreibungen erklärte der Abgeordnete und Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland Thomas Dörflinger:
Es ist gut, dass das Thema Spätabtreibungen heute endlich im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung stand. Erst durch die Initiative zahlreicher Abgeordneter überwiegend aus den Reihen der Unionsfraktion zu einem Gruppenantrag konnte erreicht werden, dass dieser Punkt des Arbeitsprogramms der Koalition noch im Parlament behandelt wird. Inzwischen liegen einige weitere Anträge vor, die gemeinsam das Anliegen einer besseren Unterstützung der von einem Schwangerschaftskonflikt betroffenen Eltern verfolgen. Mit Nachdruck spreche ich mich dabei für eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz aus. Für Fälle der medizinischen Indikation in Verbindung mit Schäden des Embryos muss durch eine ärztliche Beratungspflicht und ein dreitägiges Moratorium zwischen dem Beratungsgespräch und der Feststellung der medizinischen Indikation und damit einem möglichen Abbruch der Schwangerschaft vermieden werden, dass es unverzüglich nach der Diagnose einer möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes in einem Schockzustand zu einem Abbruch mit gravierenden psychischen Folgen insbesondere für die Mutter kommt. Seit der Neufassung des § 218a StGB im Jahr 1995 hat sich hier ein Regelungsbedarf ergeben. Durch Wegfall der so genannten embryopathischen Indikation sollte seinerzeit verhindert werden, dass eine zu erwartende Behinderung eines Kindes ein hinreichender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt. In der Praxis führte dies zu einer Verlagerung solcher Schwangerschaftskonflikte in die medizinische Indikation, deren Maßstab die Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren ist und bei der keine Beratungspflicht vorgesehen ist.
Niemand kann den Eltern die Verantwortung für das werdende Leben abnehmen. Umso wichtiger erscheint mir, dass die Entscheidung in einem Schwangerschaftskonflikt, die ohnehin unter unerträglichem Druck erfolgt, nicht übereilt und ohne Möglichkeit zur eingehenden Prüfung getroffen wird. Die vorgesehene Bedenkfrist schützt nicht nur das Kind, sondern ist auch als Hilfe für die Eltern des Kindes zu verstehen. Keine Frau soll durch die Beratungspflicht drangsaliert werden. Es handelt sich um eine objektiv notwendige Unterstützung, um eine verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass sich so mehr Eltern für ihr behindertes Kind entscheiden können. Ebenso wichtig ist aber, dass wir als Gesellschaft ihnen Mut machen, diese enorme Verantwortung anzunehmen. Das Akzeptieren von Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müssen wir in einer Gesellschaft, in der all zu häufig die perfekte Programmierbarkeit des Lebens unterstellt wird, neu erlernen. Für mich liegt darin auch eine zutiefst adventliche Botschaft, und wenn der vorweihnachtliche Zeitpunkt der ersten Lesung im Bundestag uns dies verdeutlicht, bin ich doppelt froh, dass wir gerade heute diese zentrale Fragestellung diskutiert haben.
Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland Heinrich Wullhorst Pressesprecher Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel: (0221) 20701-241 Mobil: (0172) 5604303 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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