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Verantwortliche Entscheidung ermöglichen / Kolpingwerk Deutschland zur Bundestagsdebatte zur Problematik der Spätabtreibungen

Geschrieben am 18-12-2008

Köln/Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen ersten Beratung im
Deutschen Bundestag zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur
Problematik der Spätabtreibungen erklärte der Abgeordnete und
Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland Thomas Dörflinger:

Es ist gut, dass das Thema Spätabtreibungen heute endlich im
Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung stand. Erst durch die
Initiative zahlreicher Abgeordneter überwiegend aus den Reihen der
Unionsfraktion zu einem Gruppenantrag konnte erreicht werden, dass
dieser Punkt des Arbeitsprogramms der Koalition noch im Parlament
behandelt wird. Inzwischen liegen einige weitere Anträge vor, die
gemeinsam das Anliegen einer besseren Unterstützung der von einem
Schwangerschaftskonflikt betroffenen Eltern verfolgen. Mit Nachdruck
spreche ich mich dabei für eine Änderung im
Schwangerschaftskonfliktgesetz aus. Für Fälle der medizinischen
Indikation in Verbindung mit Schäden des Embryos muss durch eine
ärztliche Beratungspflicht und ein dreitägiges Moratorium zwischen
dem Beratungsgespräch und der Feststellung der medizinischen
Indikation und damit einem möglichen Abbruch der Schwangerschaft
vermieden werden, dass es unverzüglich nach der Diagnose einer
möglichen Behinderung des ungeborenen Kindes in einem Schockzustand
zu einem Abbruch mit gravierenden psychischen Folgen insbesondere für
die Mutter kommt. Seit der Neufassung des § 218a StGB im Jahr 1995
hat sich hier ein Regelungsbedarf ergeben. Durch Wegfall der so
genannten embryopathischen Indikation sollte seinerzeit verhindert
werden, dass eine zu erwartende Behinderung eines Kindes ein
hinreichender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt. In
der Praxis führte dies zu einer Verlagerung solcher
Schwangerschaftskonflikte in die medizinische Indikation, deren
Maßstab die Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer
schwerwiegenden Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren ist und bei
der keine Beratungspflicht vorgesehen ist.

Niemand kann den Eltern die Verantwortung für das werdende Leben
abnehmen. Umso wichtiger erscheint mir, dass die Entscheidung in
einem Schwangerschaftskonflikt, die ohnehin unter unerträglichem
Druck erfolgt, nicht übereilt und ohne Möglichkeit zur eingehenden
Prüfung getroffen wird. Die vorgesehene Bedenkfrist schützt nicht nur
das Kind, sondern ist auch als Hilfe für die Eltern des Kindes zu
verstehen. Keine Frau soll durch die Beratungspflicht drangsaliert
werden. Es handelt sich um eine objektiv notwendige Unterstützung, um
eine verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Ich bin überzeugt,
dass sich so mehr Eltern für ihr behindertes Kind entscheiden können.
Ebenso wichtig ist aber, dass wir als Gesellschaft ihnen Mut machen,
diese enorme Verantwortung anzunehmen. Das Akzeptieren von
Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müssen wir in einer
Gesellschaft, in der all zu häufig die perfekte Programmierbarkeit
des Lebens unterstellt wird, neu erlernen. Für mich liegt darin auch
eine zutiefst adventliche Botschaft, und wenn der vorweihnachtliche
Zeitpunkt der ersten Lesung im Bundestag uns dies verdeutlicht, bin
ich doppelt froh, dass wir gerade heute diese zentrale Fragestellung
diskutiert haben.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52043
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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