Kölner Stadt-Anzeiger: Ehemaliger Verfassungsrichter gegen NPD-Verbot
Geschrieben am 18-12-2008 |
Köln (ots) - Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hat dem Bundestag empfohlen, das Verfassungsgerichtsgesetz zu ändern. "Die Hürden sind hoch", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) mit Blick auf ein neues NPD-Verbotsverfahren. "An diesen hohen Hürden ist aber der Gesetzgeber teilweise selbst schuld. Er hat es in der Hand, sie etwas niedriger zu machen. Für einen Erfolg in einem Verbotsverfahren bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Richter. Dies sind acht. Es müssen also sechs Richter zustimmen - was de facto einer Drei-Viertel-Mehrheit entspricht. In der Praxis scheiden immer wieder Richter aus. Gehen zwei Richter, bleiben sechs Richter übrig. Dann liegt sogar ein Einstimmigkeitserfordernis vor. Die Frage lautet, ob das erforderlich ist, oder ob man nicht Regelungen treffen kann, die diese Zuspitzung vermeiden. Naheliegend wäre, dass ausscheidende Richter das Verbotsverfahren zum Abschluss bringen müssen. Dazu müsste man das Verfassungsgerichtsgesetz ändern. Die zweite Frage lautet, ob eine Drei-Viertel-Mehrheit nötig ist oder ob nicht eine einfache Mehrheit ausreicht." Im Übrigen hält es Jentsch zwar für "richtig, ein Verfahren durchzuführen, um die Verbotskriterien klarzustellen, die heute gelten. Dann müsste man allerdings bereit sein, auch eine Niederlage vor Gericht auszuhalten. Wenn man dieses Risiko nicht eingehen will, kann man kein Verbotsverfahren in Gang setzen." Vor einem neuen Verbotsverfahren müssten auf jeden Fall alle V-Leute aus der Führungsebene der NPD abgezogen werden. Jentsch war 2003 Mitglied des Zweiten Senats, der das Verbotsverfahren unter Hinweis auf die V-Leute stoppte. Er selbst plädierte damals für die Fortsetzung des Verfahrens.
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