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Rechtsauffassung bestätigt: Überhöhter Post-Mindestlohn ist nichtig

Geschrieben am 18-12-2008

Ratingen, Berlin (ots) - Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass die
so genannte Post-Mindestlohnverordnung gegen geltendes
Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist. Mit ihrer
Entscheidung bestätigten die Richter das erstinstanzliche Urteil des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 07. März 2008. TNT Post hatte gegen
die Verordnung geklagt, da der überhöhte Post-Mindestlohn die
Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfüllt.
Dieser Mindestlohn war im vergangenen Jahr zwischen dem von der
Deutschen Post beherrschten Arbeitgeberverband Postdienste und ver.di
vereinbart worden.

"Das heutige Urteil wird dem Wettbewerb im Postmarkt einen
deutlichen Schub geben. Es ist ein positives und wichtiges Signal für
den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt", freut sich Mario
Frusch, CEO von TNT Post Deutschland, über die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts. "Das Bundesarbeitsministerium ist nun
aufgefordert, die Post-Mindestlohnverordnung aufzuheben und endlich
Rechtssicherheit für alle Postdienstleister zu schaffen."

TNT Post war und ist für Mindestlöhne und faire Arbeitsbedingungen
und hat mit der etablierten Christlichen Gewerkschaft Postservice und
Telekommunikation (CGPT) umfassende Haustarifverträge vereinbart. Die
Haustarifverträge liegen mit ihren Leistungen deutlich über vielen
DGB Tarifverträgen und sehen einheitliche Regelungen für die
Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den regionalen
Gesellschaften und Niederlassungen vor. Mit einem Basisentgelt von
7,50 Euro im Westen hat TNT Post genau den Mindestlohn im Unternehmen
umgesetzt, der von ver.di, dem DGB und der SPD gefordert wird. Neben
Regelungen zu Löhnen und Gehältern umfasst der Haustarifvertrag
Bestimmungen über Weihnachtsgeld, Produktivitäts-, Nacht- und
Feiertagszuschläge, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall,
Überstunden, Urlaubsansprüche und Sonderurlaub. Er sieht außerdem
künftige Lohnerhöhungen vor. So wird bereits ab März 2009 ein
Stundenlohn von bis zu 7,90 Euro erzielt werden können.

"Eine faire Entlohnung und sichere Arbeitsplätze für unsere
Mitarbeiter sind uns sehr wichtig - doch dürfen Mindestlöhne nicht
missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern und marktbeherrschende
ehemalige Monopolisten zu protektionieren", so Frusch weiter.

Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales einen Post-Mindestlohn von 9,80 Euro allgemeinverbindlich
erklärt. Dieser Mindestlohn wurde unter Ausschluss der privaten
Wettbewerber ausgehandelt. Die Post-Mindestlohnverordnung hatte zu
einer erheblichen Verunsicherung bei den Zustellunternehmen geführt.
Über 60 Marktaustritte, ein Anstieg der Insolvenzen um 36 Prozent und
der Verlust von mehr als 6.000 Arbeitsplätzen waren die Folge.

Info TNT Post Deutschland

Mit einem innovativen Portfolio in den Sparten
Mehrwertbriefdienstleistungen und Direktwerbung konzentriert sich TNT
Post auf Geschäftskunden in Deutschland. Über eigene regionale
Strukturen mit 4.000 Zustellern und den Zustellstrukturen der
Netzwerkpartner erreicht TNT Post ca. 90 Prozent der deutschen
Haushalte. Im Sektor der Post-Konsolidierung wird das Portfolio von
TNT Post durch die Firma PostCon, Marktführer im
Konsolidierungsbereich und 100%-ige Tochter von TNT Post, ergänzt. Im
Markt für Direktwerbung ist TNT Post mit wöchentlich 40 Millionen
verteilten Werbesendungen zweitgrößter Anbieter nach der Deutschen
Post AG. Weitere Informationen finden Sie unter www.tntpost.de.TNT
Post Deutschland ist Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe
TNT N.V. mit Sitz in Hoofddorp/Niederlande, die ihren Geschäfts- und
Privatkunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen für den Post-
und Expressversand anbietet. TNT N.V. ist in mehr als 200 Ländern
aktiv und beschäftigt etwa 161.000 Mitarbeiter. Im Jahr 2007 belief
sich der Umsatz des Unternehmens auf 11 Milliarden Euro, das
operative Ergebnis (EBIT) betrug 1,192 Milliarden Euro. Die
Unternehmensgruppe ist an der Amsterdamer Börse notiert. Weitere
Informationen finden Sie unter http://group.tnt.com.

Originaltext: TNT Post Holding GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64431
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64431.rss2

Pressekontakt:
TNT Post Deutschland
Tel.: +49 2102 1539-316
Fax: +49 2102 1539-409
E-Mail: presse@tntpost.com


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