Rechtsauffassung bestätigt: Überhöhter Post-Mindestlohn ist nichtig
Geschrieben am 18-12-2008 |
Ratingen, Berlin (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass die so genannte Post-Mindestlohnverordnung gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist. Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07. März 2008. TNT Post hatte gegen die Verordnung geklagt, da der überhöhte Post-Mindestlohn die Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfüllt. Dieser Mindestlohn war im vergangenen Jahr zwischen dem von der Deutschen Post beherrschten Arbeitgeberverband Postdienste und ver.di vereinbart worden.
"Das heutige Urteil wird dem Wettbewerb im Postmarkt einen deutlichen Schub geben. Es ist ein positives und wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt", freut sich Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland, über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. "Das Bundesarbeitsministerium ist nun aufgefordert, die Post-Mindestlohnverordnung aufzuheben und endlich Rechtssicherheit für alle Postdienstleister zu schaffen."
TNT Post war und ist für Mindestlöhne und faire Arbeitsbedingungen und hat mit der etablierten Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) umfassende Haustarifverträge vereinbart. Die Haustarifverträge liegen mit ihren Leistungen deutlich über vielen DGB Tarifverträgen und sehen einheitliche Regelungen für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den regionalen Gesellschaften und Niederlassungen vor. Mit einem Basisentgelt von 7,50 Euro im Westen hat TNT Post genau den Mindestlohn im Unternehmen umgesetzt, der von ver.di, dem DGB und der SPD gefordert wird. Neben Regelungen zu Löhnen und Gehältern umfasst der Haustarifvertrag Bestimmungen über Weihnachtsgeld, Produktivitäts-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Überstunden, Urlaubsansprüche und Sonderurlaub. Er sieht außerdem künftige Lohnerhöhungen vor. So wird bereits ab März 2009 ein Stundenlohn von bis zu 7,90 Euro erzielt werden können.
"Eine faire Entlohnung und sichere Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter sind uns sehr wichtig - doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern und marktbeherrschende ehemalige Monopolisten zu protektionieren", so Frusch weiter.
Ende vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Post-Mindestlohn von 9,80 Euro allgemeinverbindlich erklärt. Dieser Mindestlohn wurde unter Ausschluss der privaten Wettbewerber ausgehandelt. Die Post-Mindestlohnverordnung hatte zu einer erheblichen Verunsicherung bei den Zustellunternehmen geführt. Über 60 Marktaustritte, ein Anstieg der Insolvenzen um 36 Prozent und der Verlust von mehr als 6.000 Arbeitsplätzen waren die Folge.
Info TNT Post Deutschland
Mit einem innovativen Portfolio in den Sparten Mehrwertbriefdienstleistungen und Direktwerbung konzentriert sich TNT Post auf Geschäftskunden in Deutschland. Über eigene regionale Strukturen mit 4.000 Zustellern und den Zustellstrukturen der Netzwerkpartner erreicht TNT Post ca. 90 Prozent der deutschen Haushalte. Im Sektor der Post-Konsolidierung wird das Portfolio von TNT Post durch die Firma PostCon, Marktführer im Konsolidierungsbereich und 100%-ige Tochter von TNT Post, ergänzt. Im Markt für Direktwerbung ist TNT Post mit wöchentlich 40 Millionen verteilten Werbesendungen zweitgrößter Anbieter nach der Deutschen Post AG. Weitere Informationen finden Sie unter www.tntpost.de.TNT Post Deutschland ist Teil der weltweit agierenden Unternehmensgruppe TNT N.V. mit Sitz in Hoofddorp/Niederlande, die ihren Geschäfts- und Privatkunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen für den Post- und Expressversand anbietet. TNT N.V. ist in mehr als 200 Ländern aktiv und beschäftigt etwa 161.000 Mitarbeiter. Im Jahr 2007 belief sich der Umsatz des Unternehmens auf 11 Milliarden Euro, das operative Ergebnis (EBIT) betrug 1,192 Milliarden Euro. Die Unternehmensgruppe ist an der Amsterdamer Börse notiert. Weitere Informationen finden Sie unter http://group.tnt.com.
Originaltext: TNT Post Holding GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64431 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64431.rss2
Pressekontakt: TNT Post Deutschland Tel.: +49 2102 1539-316 Fax: +49 2102 1539-409 E-Mail: presse@tntpost.com
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