CSU-Landesgruppe / Dr. Nüßlein: Neues Vergaberecht ist transparent, mittel-standsfreundlich und bürokratiearm
Geschrieben am 19-12-2008 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht wird einfacher und moderner. Wir haben Bürokratie abgebaut, Verfahrensabläufe gestrafft und vor allem den Mittelstand gestärkt.
Für kleine und mittlere Unternehmen wird es leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Diese Regelung wird nun auch bei der Ausgestaltung von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft angewendet, wodurch das Vergaberecht mitelstandsfreundlicher wird. Von der Teillosvergabe kann abgewichen werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
Für Städte und Kommunen ist die Bestimmung von besonderer Bedeutung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind. Somit unterliegen sie nicht dem Ver-gaberecht und eine Ausschreibung ist entbehrlich. Mit dieser Klarstellung haben wir Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt, die durch die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entstanden sind.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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