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Dött/Flachsbarth: Übergangsregelung für Pflanzenöl - Kraftwerke besiegelt

Geschrieben am 19-12-2008

Berlin (ots) - Anlässlich aktueller Diskussionen um die
wirtschaftliche Zukunft von Pflanzenöl-BHKW, die Palm- und Sojaöl
nutzen, erklären die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB:

Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung eine
Übergangsbestimmung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in
Blockheizkraftwerken (BHKW) beschlossen. Die Regelung wurde als so
genanntes Artikelgesetz zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG)
in 2./3. Lesung verabschiedet.

Nach diesem Beschluss haben Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007
erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der
Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2009
solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe
(NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis
eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Weiterhin wurde
festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009
befristet ist. Wir wollen mit der gefundenen Lösung eine
Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Betreiber von
Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag
verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, dürfen nicht
unverschuldet in Existenznot gelangen. Nach Vorliegen der
Nachhaltigkeitsverordnung wird ausschließlich zertifiziertes
Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnen. Um dafür
jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben
wir als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in
Fragen der Landnutzungsänderung den 1. Januar 2005 vereinbart.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte rechtzeitig im
parlamentarischen Verfahren auf die Notwendigkeit einer
Übergangsregelung für bestehende Anlagen hingewiesen und deren
Verabschiedung gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder
eingefordert. In einer Koalitionsverhandlung am 4. Dezember 2008
haben wir endlich eine politische Einigung erzielt, die der Deutsche
Bundestag mit dem heutigen Beschluss umsetzt. Die Übergangsbestimmung
wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt.
Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009
vorgesehen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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