Rheinische Post: Klar kommt zu früh frei Kommentar VON SVEN GÖSMANN
Geschrieben am 19-12-2008 |
Düsseldorf (ots) - Das geschriebene Recht und das Gefühl von Gerechtigkeit stimmen nicht immer überein. Die Entlassung des wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu sechsmal lebenslang und 15 Jahren Haft verurteilten RAF-Terroristen Christian Klar ist ein solcher Fall. Das Gesetz verlangt von ihm keine Reue, das Gerechtigkeitsgefühl der Angehörigen seiner Opfer wie weiter Teile der Öffentlichkeit dagegen schon. Von Klar hat es ein solches Zeichen der Reue nie gegeben. Dem RAF-Terror hat er nie abgeschworen. Im Gegenteil: Klar hat in Interviews wie in Grußadressen an linksradikale Kongresse von den "Notwendigkeiten des bewaffneten Kampfes" schwadroniert. Bundespräsident Horst Köhler hatte gute Gründe, dass er im Mai 2007 nach einem Gespräch mit dem RAF-Terroristen dessen Gnadengesuch ablehnte. Mit der Entlassung nach der vorgeschriebenen Mindesthaftzeit ist das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart nun den Möglichkeiten gefolgt, die ihm das Gesetz eröffnet. Es bleiben aber berechtigte Zweifel, ob gestern ein geläuterter Mensch oder nur ein ergrauter Wirrkopf mit mörderischer Ideologie die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlassen hat. Unser Rechtsstaat hat den Wünschen des Täters entsprochen, denen seiner Opfer nicht. Leider ist das kein Einzelfall.
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