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Schadensersatzklagen Gegen Hypo Real Estate / Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat erste Schadensersatzklagen gegen die Hypo Real Estate Holding AG beim Landgericht München I eingereicht

Geschrieben am 22-12-2008

München (ots) - Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat am
vergangenen Freitag erste Klagen beim Landgericht München I gegen den
Immobilien- und Staatsfinanzierer Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
eingereicht. Hintergrund ist die verspätete Bekanntgabe der massiven
Betroffenheit der HRE von der Finanzmarktkrise. Die HRE hat erst ab
dem 15.01.2008 eingeräumt, derart von der Finanzmarktkrise betroffen
zu sein, dass Abschreibungen auf das eigene Portfolio an
strukturierten Wertpapieren erforderlich wurden. Am 29.09.2008
gestand die HRE schließlich ein, aufgrund der ungenügenden
Refinanzierung der am 02.10.2007 übernommenen DEPFA vor der Insolvenz
zu stehen. Noch kurz zuvor wurde die Refinanzierung der DEPFA von den
Vorständen trotz Finanzmarktkrise als gesichert dargestellt. Die HRE
konnte im Anschluss nur durch mehrere milliardenschwere Hilfsaktionen
mit Unterstützung der Bundesregierung gerettet werden.

Hierzu Rechtsanwalt János C. Morlin von Rotter Rechtsanwälte:
"Nach uns vorliegenden Informationen, die sich im wesentlichen mit
den uns bekannten Erkenntnissen von Staatsanwaltschaft und BaFin
decken, war der HRE jedenfalls seit Juli 2007 bekannt, dass die
Auswirkungen der Finanzmarktkrise konkrete und elementare
Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell haben würden." Diese
Tatsachen wurden aber erst ab dem 15.01.2008 nach und nach
veröffentlicht, bis am 29.09.2008 auch die existenzielle
Liquiditätskrise bei der DEPFA eingeräumt wurde. Diejenigen
Investoren, die im Zeitraum zwischen Juli 2007 und 28. September 2008
Aktien oder sonstige von der HRE emittierte Wertpapiere gekauft
haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere
bezahlt, wenn die HRE die Insidertatsachen sofort nach ihrer
Entstehung veröffentlicht hätte. "Für Anleger, die in diesem Zeitraum
Wertpapiere des Unternehmens gekauft haben, kommen demnach unter
anderem Schadensersatzansprüche nach dem Wertpapierhandelsgesetz
gegen die HRE in Betracht", so Rechtsanwalt Morlin weiter.

In den konkreten Fällen hatten die Kläger der Kanzlei zwischen
November 2007 und Januar 2008, also nur kurz vor Bekanntgabe der
Ad-hoc-Meldung vom 15. Januar 2008, Aktien der HRE gekauft und dabei
Preise je Aktie von durchschnittlich EUR 35,00 bezahlt. Bis zum 15.
Januar 2008 hatte die HRE jede nennenswerte Betroffenheit von der
Finanzmarktkrise dementiert und stattdessen betont, gestärkt aus den
aktuellen Verwerfungen des Finanzmarktes hervorzugehen. Viele
Investoren wurden dadurch noch zum Kauf der Aktie verleitet.
Zahlreiche weitere Klagen geschädigter Investoren, darunter
Fondsgesellschaften und Pensionskassen, werden derzeit vorbereitet.
Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt. Aufgrund
der guten Erfolgsaussichten hat sich die
Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG gegenüber der Kanzlei
Rotter Rechtsanwälte bereit erklärt, die Kosten eines gerichtlichen
Vorgehens gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8
Billionen Euro.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61719
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Pressekontakt:
Rotter Rechtsanwälte, München:
János C. Morlin, Rechtsanwalt;
Bernd Jochem, Rechtsanwalt/ Partner
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rrlaw.de; Website:
www.rrlaw.de


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